Wissenswertes rund um die Reisegepäckversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer öfter mal auf Reisen geht, kennt das leidige Problem, dass auch in der eigentlich perfekt automatisierten Welt von heute immer mal wieder Gepäckstücke verloren gehen.

Dagegen kann man sich mit dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung absichern. Ein genauer Blick auf die konkreten Leistungen und deren Bedingungen kann sich lohnen.

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Die Reisegepäckversicherung ist ein Klassiker

In der Gruppe der Reiseversicherungen dürfte die Existenz einer Reisegepäckversicherung nicht nur jedem bekannt sein, sie ist auch vom Wortaufbau her sofort selbst erklärend. Diese Versicherung sichert gegen den Verlust von Reisegepäck ab.

Allerdings ist sie in aller Regel in der Höhe nach oben begrenzt. Außerdem tritt sie meist nur dann ein, wenn der Besitzer des Gepäcks nachgewiesenermaßen nicht fahrlässig einem Diebstahl oder anderweitigen Verlust Vorschub geleistet hat.

Es gilt also abzuwägen, ob man diese für Reisen mit normalen Gepäckinhalten ohne besonderen Wert unbedingt benötigt. Andererseits kann sie gerade bei längeren Reisen oder bei Reisen mit vielen Personen und dementsprechend hohen Nachteilen im Falle des Verlusts von Gepäck sehr ratsam sein.

Schließlich springt eine Reisegepäckversicherung nicht nur bei Verlust von Gepäck ein, sondern auch bei einer Beschädigung der Reisebehältnisse oder der Inhalte dieser.

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Welche Fälle deckt ein solcher Schutz ab?

Zu den entscheidenden Fragen bei einer solchen Versicherung zählt nicht allein die Deckungshöhe, sondern auch die Laufzeit der Reisegepäckversicherung.

Diese kann man dauerhaft für alle seine Reisen abschließen oder aber nur für einen bestimmten Zeitraum, in dem eine Fernreise, eine Weltreise oder auch eine Reise in einer größeren Gruppe durchgeführt wird.

Noch interessanter wird dann allerdings die Frage, bei welchen Umständen die Versicherung überhaupt bereit ist, Leistungen zu erbringen. Das umschließt in den meisten Fällen die folgenden Einflüsse, die zum Verlust eines Gepäckstücks führen können:

  • Diebstahl
  • Feuer, Brand, Explosion
  • sonstige Umwelteinflüsse
  • Beschädigung oder Verlust beim Transport

Natürlich geht es immer nur um den monetären Ersatz des Gegenwertes der Verluste. Im Ernstfall nützt diese Reisegepäckversicherung vor Ort also wenig, weiter durch seinen Urlaub oder sonstigen Zweck der Reise zu kommen. Sie hilft aber dabei, die verloren gegangenen Besitztümer schnell zu ersetzen.

Problematischer Nachweis der ständigen Aufsicht des Gepäcks

Das bedeutet wiederum, dass ein Eigenverschulden für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks stets dazu führt, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt. Hier kommt auch ein wenig die andere Seite der Reisegepäckversicherung ins Spiel: Im Fall der Fälle ist es schwierig, nachzuweisen, dass man ständig auf sein Gepäck ordnungsgemäß aufgepasst hat.

So kann es passieren, dass man sich einen doppelten Schaden einhandelt: Das Gepäck ist verloren, die Kosten für die Reisegepäckversicherung hat man zwar bezahlt, muss für die Neubeschaffung der verlorenen Güter aber dennoch selbst aufkommen.

  • Bei Dienstreisen gelten nur die privat genutzten Gegenstände, sofern dies gegeben ist, als mitversichert, wie zum Beispiel Laptop oder Handy, welche auch für private Zwecke genutzt werden. Fürs sonstige Gepäck müsste eine Extra-Versicherung abgeschlossen werden.

Welche Leistungen bietet eine Reisegepäckversicherung?

Ist ein Gepäckstück erst einmal verloren, durch Diebstahl oder auch durch logistische Fehler beim Transport, ist es oft unwiederbringlich weg. Da kann auch eine Reisegepäckversicherung nicht helfen.

Sehr wohl zählt zum Kern der Leistung einer solchen Versicherung aber, die verloren gegangenen Gegenstände adäquat finanziell zu ersetzen. Dies bezieht sich dabei in aller Regel sowohl auf den Inhalt eines Gepäckstücks als auch auf das Gepäckstück selbst.

Monetärer Ersatz wird geleistet, kein physischer

Außerdem existieren oft spezielle Familienversicherungen, die deutlich günstiger sind als eine solche Versicherung für eine Einzelperson. Dennoch ist in jedem Falle auch ein Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter angezeigt.

  • Es ist sehr wichtig, der Versicherung nachweisen zu können, dass man angemessen sorgfältig auf seine Gepäckstücke aufgepasst hat. Anderenfalls wird es schwer, die eigentlich vertraglich vereinbarten Leistungen von der Reisegepäckversicherung tatsächlich auch zu bekommen.

Ebenfalls wissenswert: Für Dienstreisen gelten meist besondere Bestimmungen. Heißt: hier ersetzt die Versicherung nur die Dinge des privaten Gebrauchs. Alle dienstlich genutzten Gegenstände müssen in einer gesonderten Police versichert werden. Für Vielreisende ist dies sicher nichts Neues, dennoch hilfreich für alle Neulinge im Vielreiser-Business.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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