Eine Reiserücktransportversicherung ist sinnvoll und günstig

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Reiserücktransportversicherung ist bei weiteren Reisen empfehlenswert. Nicht nur, wenn man mit der eigenen Familie reist. Ein Notfall kann immer eintreten.

Man kann etwas schwerer erkranken oder es ereignet sich eine Naturkatastrophe, auch politisch motivierte Unruhen im ausgewählten Reiseland sind denkbar. Dann übernimmt die Reiserücktransportversicherung die Kosten, die durch eine vorzeitige Abreise, eventuell auf anderem Wege als geplant, entstehen.

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Krankheit und Unfall als Fälle für die Reiserücktransportversicherung

In jedem Fall bedenken sollte man den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung, die eine vorzeitige Rückreise nötig macht.

Schließlich ist dann nicht allein die Art und Weise der Rückreise zu organisieren, erschwerend kommt hinzu, dass man vielleicht selbst angeschlagen und somit nicht in der Lage ist, sich darum zu kümmern. Ebenso scheiden möglicherweise bestimmte Verkehrsmittel aufgrund des eigenen Zustands aus.

Die zweite ebenso wahrscheinliche wie nicht zu wünschende Option ist ein Unfall mit gesundheitlichen Folgen. Trifft es einen Reisenden in einem fernen Reiseland, stellt sich der Transport oft schwierig und vor allem teuer dar.

Da ist es beruhigend, wenn man wenigstens für die Kosten und Abwicklung der gesamten Rückreise eine Reiserücktransportversicherung abgeschlossen hat.

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Checkliste für Versicherungen vor Reiseantritt prüfen

Eine Reiserücktransportversicherung sollte also in jedem Fall auf die Checkliste eines jeden gehören, der seine Reise im Vorhinein plant und für alle Eventualitäten gewappnet sein will.

Weitere wichtige Reiseversicherungstypen sind:

Eine solche Checkliste sollte bestenfalls vor Reiseantritt bedacht und durchgearbeitet werden.

Häufig sind die Beiträge für die jeweilige Versicherung zudem sehr niedrig, sodass man hier nicht am falschen Ende sparen sollte.

Die Wahrscheinlichkeit, sie nutzen zu müssen, ist zwar in aller Regel ebenso gering, tritt ein Notfall ein, ist es aber zu spät, sich noch um Versicherungsschutz zu kümmern.

  • Häufig wird die Reiserücktransportversicherung direkt an eine Reisekrankenversicherung gebunden. Dies ist auch empfehlenswert, da Behandlungskosten im Ausland schnell enorme Höhen erreichen können. Zudem verfügt man dann über zweierlei Versicherungsschutz aus einem Haus.

Wichtige Informationen griffbereit haben

Als Reisender sollte man sich zudem auf solche Fälle mit weiteren wichtigen Informationen vorbereiten. Da wären einige Punkte, Telefonnummern und Adressen, welche man am besten stets griffbereit haben sollte.

Zum Beispiel die folgenden Informationen:

  • Namen und Reisepassnummer
  • Angehörige und Personen, die sofort benachrichtigt werden sollen
  • Blutgruppe
  • Krankenversicherungsnummer
  • Notrufnummer der Krankenkasse
  • natürlich die Versicherungsnummer der Reiserücktransportversicherung
  • Adresse und Telefonnummer der nächstgelegenen Deutschen Botschaft am Urlaubsort

Mit diesen Informationen kann dann auf alle Eventualitäten rasch reagiert werden, sodass man selbst die Behandlung nicht unnötig verzögert.

  • Empfehlenswert ist es, darauf zu achten, dass auch Mitreisende, insbesondere Familienmitglieder, in den Versicherungsschutz der Reiserücktransportversicherung inkludiert sind. Sollten Kinder mitreisen, die sich nicht alleine versorgen können und deshalb ebenfalls heimreisen müssen, würden sonst enorme Zusatzkosten entstehen.

Mögliche Leistungen einer Rücktransportversicherung

Zu den denkbaren Leistungen, die eine Reiserücktransportversicherung umfassen kann, gehören die folgenden:

  • Organisation eines sinnvollen Rücktransports unter Berücksichtigung des gesundheitlichen Zustands
  • Übernahme auch extrem hoher Kosten eines Rücktransports, beispielsweise im Flugzeug eines Rettungsdienstes
  • in Kenntnis setzen relevanter Angehöriger oder weiterer Personen
  • Übernahme von Behandlungskosten vor Ort
  • wenn nötig Einsatz eines Dolmetschers
  • Abwicklung der Reiseformalitäten inklusive nötiger Dokumente
  • Rücktransport auch der mitgereisten Haustiere

Bei all diesen Optionen muss ein jeder natürlich selbst entscheiden, ob er diese Leistungen im Zweifelsfalle wirklich benötigt.

Bei den meisten Arten einer Reiserücktransportversicherung ist es allerdings ohnehin so, dass gerade die sehr hohen Kosten eines Rücktransports den Kern der Versicherung darstellen. Für alle weiteren Optionen ist aber ein Vergleich der einzelnen Anbieter stets sinnvoll.

Die Versicherung schützt vor enorm hohen Kosten im Notfall

Die Versicherung kann auch deshalb so wichtig werden, weil manche Fluggesellschaften Reisende mit ansteckenden Krankheiten nicht transportieren. In dem Fall ist ein Einzeltransport manchmal unumgänglich, welcher selbstverständlich enorm teuer ist.

In weniger schlimmen Fällen ist eventuell nur eine Hochstufung eines bestehenden Tickets nötig, weil ein Erkrankter oder Verletzter mehr Raum in einem Flugzeug benötigt. Auch diese Kosten gehören zu den Leistungen einer Reiserücktransportversicherung.

Bei einem Abschluss einer solchen Reiserücktransportversicherung ist es unbedingt notwendig, auf die genauen Konditionen zu achten. Dies gilt nicht so sehr für den Umfang der Leistungen - für diesen natürlich ebenso - doch vor allem für die Frage, wann genau diese Dienste überhaupt gewährt werden.

Ein weltweiter Rücktransport wird zwar oft angepriesen, allerdings muss hierfür eine 'medizinische Notwendigkeit' vorliegen. Ob dem so ist, entscheidet nicht allein der behandelnde Arzt, sondern auch die Versicherung. Es lohnt sich also, die genaue Definition der Leistungen der Versicherung zu kennen.

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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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