Reiserücktrittsversicherung - sinnvoll oder nicht?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Um beispielsweise im Krankheitsfall nicht den ganzen Urlaub und das investierte Geld zu verlieren ist es wichtig, im Voraus eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, denn nur so bekommt der nun doch nicht Reisende sein Geld auch sehr kurzfristig noch teilweise oder sogar vollständig zurück.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Warum sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Eine Reise kann beispielsweise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:

  • Notfall im Beruf
  • Krankheit
  • Ein schwer kranker Familienangehöriger
  • Jobverlust
  • neue Anstellung
  • und vieles mehr

Das sind nur einige Beispiele, die beinahe jeden betreffen können und die niemand vorhersehen kann. Ohne eine Reiserücktrittsversicherung, kann es passieren, dass die Storno-Gebühren bis zu 100 Prozent des Preises betragen. Um sich davor zu schützen, ist eine Reiserücktrittsversicherung für jeden, der eine Reise plant, sinnvoll.

Für den Fall eines vorzeitigen Reiseabbruchs sollte in der Reiserücktrittsversicherung idealerweise auch eine Leistung bei Reiseabbruch integriert werden.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Welche Kosten übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in der Regel 80 Prozent der anfallenden Storno-Gebühren. 20 Prozent muss der Verbraucher selber zahlen.

Wie viel das letzten Endes ist, hängt von den Bedingungen der einzelnen Veranstaltern, Hotels und Fluggesellschaften ab. In den meisten Fällen werden die Gebühren teurer, je näher der geplante Urlaubstermin rückt. Es lohnt sich als auch mit Versicherung so früh wie möglich die Reise abzusagen.

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Der Preis für eine Reiserücktrittsversicherung kann sehr verschieden sein und hängt von vielen Faktoren ab:

  • Preis der Reise: Umso teurer die Reise ist, umso teurer können die Storno-Gebühren werden. Folglich nimmt auch der Preis der Versicherung zu.
  • Personenanzahl: Insbesondere Familien bekommen häufig einen günstigeren Gesamtpreis.
  • Reiseart: Es ist weiterhin entscheidend, ob es sich um ein Mietobjekt oder zum Beispiel um eine Schiffreise handelt.
  • Selbstbehalt: Wie bereits erwähnt, muss der Versicherte normalerweise einen Teil der Gebühren selbst zahlen. Es gibt aber auch die Variante, dass man selbst keinen Cent der Storno-Gebühren zahlen, aber dafür mehr Geld für die Versicherung ausgeben muss.
  • Reiseabbruchsversicherung: Viele Versicherer bieten ein Paket mit einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchsversicherung in einem an. Soll letzteres noch dazu kommen, wird natürlich auch die Versicherung etwas teurer. Dafür ist der Reisende aber auch während des Urlaubs noch geschützt.

Rücktrittsversicherung – sinnvoll, wenn es teuer wird

Generell ist die Reiserücktrittsversicherung sinnvoll, wenn Stornokosten eine erhebliche finanzielle Belastung werden – etwa bei sehr teuren Reisen. Hinsichtlich der Kosten für die Tarife sind verschiedene Rahmenbedingungen ausschlaggebend. Wesentlichen Einfluss hat beispielsweise die Höhe des Reisepreises.

Je teurer die Ferien werden, umso höher im Regelfall die zu zahlende Prämie. Kostet der Schutz bei 1.500 Euro bis 2.500 Euro vielleicht zwischen 30 – 50 Euro, sind für Einzelpolicen bei Fernreisen für 5.000 Euro mitunter schon 200 Euro Beitrag für die Reiserücktrittsversicherung fällig.

Trotzdem: Angesichts von Kosten fürs Stornieren, die im schlimmsten Fall fast 100 Prozent des Reisepreises betragen können, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll.

Reiserücktrittsversicherung – Tipps zum Kosten sparen

Gerade bei teuren Reisen oder wenn die Familie mehrmals pro Jahr unterwegs ist, lassen sich mit der Rücktrittsversicherung Kosten sparen.

Der Trick: Statt jedes Mal Einzelpolicen abzuschließen, wird einfach zum Jahrestarif gegriffen.

  • Ebenso ist es für einzelne Personen, die sehr viel reisen, häufig möglich nicht alle Reisen einzeln zu versichern, sondern stattdessen beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung für ein ganzes Jahr abzuschließen.

Deren Vorteil kommt vor allem bei hohen Reisekosten von 5.000 oder 6.000 Euro (und mehr) zum Tragen. Einige Jahrestarife sind hier bereits deutlich günstiger als vergleichbare Einzelpolicen in der Reiserücktrittsversicherung.

Eine Familie muss nicht für jedes mitreisende Familienmitglied eine eigene Rücktrittsversicherung abschließen. Für wenige Euro Mehrbeitrag bieten viele Versicherer inzwischen Familientarife an.

Neben Rücktrittsversicherungen für Familien gibt es auch die Möglichkeit innerhalb einer Gruppenversicherung eine ganze Gruppen abzusichern. Denn oftmals ist es kostengünstiger eine großen Reisegruppe zusammen zu versichern.

Akzeptierte Gründe für einen Rücktritt von einer Reise

Das variiert natürlich nach Art der abgeschlossenen Versicherung. Der allseits akzeptierte Grund für einen Rücktritt von einer gebuchten Reise ist natürlich Krankheit, die nachgewiesen werden muss.

Oft wird auch der Tod eines nahen Angehörigen als eine der Bedingungen für einen Rücktritt akzeptiert. Manche Typen einer Reiserücktrittsversicherung akzeptieren auch einen unvorhergesehenen Wohnortswechsel wegen Wechsel des Arbeitsplatzes als zulässigen Grund.

Ebenso können auch eine Schwangerschaft oder sogar wichtige Prüfungen in Universität oder Schule unter die Bedingungen fallen, die erfüllt sein müssen. Angenehmerweise bezieht sich die Gültigkeit der Versicherung in aller Regel auch darauf, wenn einem Mitreisenden diese Umstände widerfahren.

Welche Gründe werden nicht von der Reiserücktrittsversicherung erstattet?

Nicht enthalten sind in dieser Art von Versicherung in aller Regel aber Umstände wie eigenes Verschlafen oder eine plötzliche Meinungsänderung in Bezug auf die Reise im Sinne dessen, dass man sie gar nicht mehr antreten möchte.

  • In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht für Reiseveranstalter, dass sie auf eine derartige Reiserücktrittsversicherung hinweisen müssen. Wird diese Pflicht verletzt, so können sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben.

Es gilt also in jedem Falle, sich die konkreten Bedingungen genau anzusehen und auch einzukalkulieren, welche Gründe für einen selbst mit welcher Wahrscheinlichkeit eintreffen können.

Ebenso sollte man darauf vorbereitet sein, seine Gründe schriftlich einzureichen und im Falle einer Erkrankung den medizinischen Service der Versicherungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um keinen Verzicht auf die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung hinnehmen zu müssen.

Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt

Eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt befreit den Reisenden im Falle eines Rücktritts aus privaten Gründen, im Krankheitsfall oder bei Tod nicht angetreten werden kann, vor einer Selbstbeteiligung an den Stornierungsgebühren. Andernfalls können bis zu 20% Stornokosten vom Kunden verlangt werden, ohne dass die Reise stattfindet.

Bei einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt sind die Beiträge etwas günstiger, tritt jedoch der Schadensfall ein, trägt der Kunde einen Teil der Stornokosten selbst. Je nach Staffelung wird dies schnell zum Alptraum für den Reisenden.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Reiserücktrittsversicherung