Alle Informationen zur Reiseversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer viel oder weit reist, möchte sich gerne gegen mögliche Schäden oder Ausfälle versichern.

Dafür gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Reiseversicherungen, die einen gegen diverse Eventualitäten absichert.

Durchaus möglich ist es aber, dass man eine solche Reiseversicherung auch wieder kündigen möchte. Was gilt es dabei zu beachten und was sollte man unbedingt wissen? Diese Frage klären die folgenden Abschnitte.

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Welche Reiseversicherung benötigt man für welchen Zweck?

Allgemein werden alle Versicherungen, die im Zuge einer Reise abgeschlossen werden, als Reiseversicherung bezeichnet. Eine einzelne 'Reiseversicherung', welche nur diesen Namen trägt, gibt es aber nicht.

Vielmehr unterscheidet man im Groben die folgenden sechs Typen einer Reiseversicherung:

  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiseumbuchungsversicherung

Von der Bezeichnung her sind sie alle selbst erklärend. Allerdings gibt es darunter jene, welche bei Reisenden weiter verbreitet sind und jene, welche man seltener nutzt oder vielleicht auch gar nicht zwangsläufig kennt.

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Bekanntere Arten von Reiseversicherungen

Zunächst der Blick auf jene Arten von Reiseversicherung, welche allgemein bekannt sein dürften. Die Reiserücktrittskostenversicherung eröffnet die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen von einer gebuchten Reise zurücktreten zu können, ohne die eigentlich anfallenden Reisekosten tragen zu müssen. Je nach Höhe der Reisekosten ist diese Versicherung natürlich eine sehr sinnvolle.

Weiterhin zählt die Reisekrankenversicherung nicht nur zu den bekannteren Typen, sondern auch zu den unverzichtbaren. Wobei eine solche natürlich nur für Auslandsreisen nötig ist, im Inland ist man über die normale Krankenversicherung abgesichert. Reist man allerdings ins Ausland, ist eine Reisekrankenversicherung ein absolutes Muss.

Ebenfalls weitgehend bekannt dürfte die Reiseunfallversicherung sein, zu der dann auch meist die Versicherung für die Kosten der Rückreise, eventuell in unfall- oder krankengerechten Fahrzeugen zählt. Da dies oft sehr teuer sein kann, empfiehlt sich bei Reisen in abgelegenere Gebiete auch eine solche Reiseunfallversicherung.

Weniger bekannte Arten von Reiseversicherungen

Zu den weniger bekannten Typen einer Versicherung im Rahmen einer Reise zählt die Reiseabbruchversicherung. Auch diese ist von der Bedeutung her selbst erklärend, wird aber seltener genutzt. Diese Versicherung springt ein, wenn man während der Reise diese aus irgendwelchen Gründen abbrechen und vorzeitig zurückkehren muss oder möchte.

Die Reiseumbuchungsversicherung ist eine begrenzte Form der Versicherung, die nicht den kompletten Rücktritt von einer bereits gebuchten Reise ermöglicht, sondern nur ein Umbuchen. Allerdings sind dann auch meist Folgekosten wie zusätzliche Übernachtungen etc. versichert.

Durchaus nicht unbekannt, aber seltener genutzt, ist die Reisegepäckversicherung. Hier steht der Aufwand für das Vergleichen und Abschließen der Kosten meist in keinem guten Verhältnis zum Nutzen, den man im Schadensfalle hat, weshalb Reisegepäckversicherungen eher selten zu den beliebteren Typen zählen.

Weitere Typen von Versicherungen rund ums Reisen

Neben diesen sechs Haupttypen existieren aber auch noch weitere Versicherungen rund ums Reisen. Allgemein gibt es kaum etwas, gegen das man sich nicht versichern könnte. Allerdings zählen diese Arten dann eher zu den Exoten beim Thema Reiseversicherung und sind nur in seltenen Fällen sinnvoll oder überhaupt denkbar.

Sehr häufig im Angebot sind bei den Reiseversicherungen aber auch Rundum-Pakete oder Kombinationen aus den einzelnen verfügbaren Versicherungen. Hier lohnt es sich oft, diese Typen miteinander zu kombinieren, wenn man sie denn für nötig erachtet.

Was sind Reisemängel?

Bei der Buchung einer Pauschaulreise wird ein Reiservertrag abgeschlossen. Der Reisevertrag beinhaltet Vereinbarungen über die Unterkunft, die Art der Reise und Informationspflichten des Reiseveranstalters. Wenn diese Vereinbarungen nicht eingehalten werden, kann ein Reisemangel angezeigt werden. Eine Kostenrückerstattung und eine Reisepreisminderung nach Prozentsätzen sind dann möglich.

  • Einen Reisemangel müssen Sie grundsätzlich dokumentieren und bei der Reiseleitung anzeigen. Wenn Sie die Reisemängel beim Hotel-Personal melden, reicht das NICHT aus.

Reisemängel: Wann ist eine Rückerstattung möglich?

Im gebuchten Urlaub ist das Hotel schmutzig oder eine einzige Baustelle? Wer Reisemängel reklamieren will, muss dafür in bestimmter Weise vorgehen. Manche Reisemängel werden als landestypische Gegebenheiten eingestuft. Welche Reisemängel kann man reklamieren und kann man beim Reiseleiter Geld für einen missglückten Urlaub zurückverlangen?

Sie haben in Ihrem Urlaub einen Mangel festgestellt und wollen jetzt eine Entschädigung für die Urlaubsreise einfordern? Dann muss zuerst eine wichtige Voraussetzung gegeben sein: Für die Reisepreisminderung bei einer Pauschalreise müssen Sie bei einem Reiseveranstalter mindestens zwei Leistungen gebucht haben. Dazu gehören in den meisten Fällen der Flug und eine Hotelbuchung oder der Flug plus Buchung eines Mietwagens.

  • Wenn Sie in Ihrem Urlaub einen schwerwiegenden Mangel feststellen, müssen Sie nachträglich Beweise dafür vorlegen. Fotos oder Protokolle sollten Sie unbedingt während des Urlaubs machen. Alle Reisedokumente unbedingt aufbewahren.

Frankfurter Reisemängel Tabelle

Bei der Bewertung der Reisepreisminderung wird in vielen Fällen die Frankfurt Tabelle für Reisemängel herangezogen. Diese Tabelle ist von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts Mitte der 80er Jahre aufgestellt worden. Die Frankfurter Tabelle dient als Orientierung und garantiert nicht die hier aufgelistete Rückerstattung. Hier einige Beispiele für eine prozentuale Rückerstattung des Reisepreises.

Angezeigter ReisemangelErstattung in %
Andere Unterkunft als gebuchtes Objekt10 - 25 %
Vierbett- statt Doppelzimmer20 - 30 %
fehlendes eigenes Badezimmer / WC15 - 25 %
Schäden (Feuchtigkeit, Schimmel, kaputte Inneneinrichtung)10 - 50 %
Lärmbelästigung Tag / Nacht5 - 40 %
fehlende Reinigung (Zimmer werden nicht geputzt, Küche verschmutzt)10 - 20 %

Die Frankfurter Tabelle wird an manchen Stellen als veraltet bezeichnet. Mittlerweile greift man daher auch auf eine andere Reisemängel-Tabelle zurück, die sogenannte Kemptener Reisemängeltabelle.

Reisemängel anzeigen und dokumentieren

Wenn man Reisemängel während der Reise anzeigen möchte, sollte man folgendes beachten:

  • Entschädigung nach §651 BGB
  • Name des Reisenden
  • Reiseveranstalter
  • Vereinbarte Reiseleistung
  • Buchungsnummer
  • Reiseort
  • Unterschrift eines Zeugen
  • Unterschrift der Reiseleitung

Dem Reiseleiter muss die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Dies muss auch in der Anzeige eines Reisemangels vermerkt sein.

Bei Anzeige der Reisemängel nach der Reise sind diese Faktoren relevant:

  • Entschädigung nach §651 BGB
  • Name des Reisenden
  • Reiseveranstalter
  • Vereinbarte Reiseleistung
  • Buchungsnummer
  • Reiseort
  • Angabe, dass Mängel nicht beseitigt wurden
  • Forderung einer Minderung des Reisepreises nach § 651 BGB in Prozent und Euro
  • Kontodaten

Reisemängel: Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich Beweise für einen Reisemangel Beweis sichern?

Alles, was mit Fotos dokumentiert werden kann, sollte so genau wie möglich dokumentiert werden. Wenn eine Lärmbelästigung vorliegt, schreiben Sie genau auf, zu welcher Uhrzeit und wie lange der Lärm vorgeherrscht hat. Sie können und sollten Ihren Reiseveranstalter oder Reiseleiter bei Auftauchen eines Reisemangels bereits aus dem Urlaub per E-Mail informieren. Je schneller und genauer die Beschreibung vorliegt, desto besser. Lassen Sie sich den Erhalt einer Beschwerde über einen Reisemangel bestätigen.

Wie muss ich den Anspruch auf Reisepreisminderung geltend machen?

Die Geltendmachung einer Minderung für Reisemängel während und nach der Reise muss schriftlich und am Besten mit Zeugen erfolgen.

Ich habe keine Pauschalreise gebucht. Kann ich trotzdem den Reisepreis mindern?

Sollten Sie keine Pauschalreise gebucht haben, müssen Sie sich an die jeweiligen Veranstalter oder Dienstleister wenden, was mitunter wesentlich schwieriger ist als bei einer Pauschalreise.

Reisemängel sind unverzüglich beim Reiseveranstalter anzuzeigen. Wenn ein Reisemangel nicht sofort berichtet wird, kann bei der Entschädigung vom Reiseveranstalter auf verzögerte Anzeige hingewiesen werden. Dadurch gehen eventuell Ansprüche verloren.

Wann und wie kann man eine Reiseversicherung kündigen?

Häufig werden Reiseversicherungen für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, für den eine konkrete Reise geplant ist. Diese Versicherung bedarf keiner Kündigung, da diese nach der festgelegten Dauer von selbst ausläuft.

Es gibt jedoch auch eine weitere, häufig genutzte Reiseversicherung in Form einer Jahresversicherung, die oftmals auch als Abonnement betrieben wird. Ist man über Jahre hinweg häufig auf Reisen, kann diese sinnvoll sein (selbst wenn man auch dann eigentlich stets aufs Neue die Preise vergleichen sollte). Ändert sich aber dieser Umstand, z.B. durch eine veränderte berufliche Situation, so ist eine Reiseversicherung eventuell nicht mehr nötig oder man braucht bestimmte Aspekte einer solchen nicht mehr.

Die fristgerechte und formgerechte Kündigung

Dann sollte man die Reiseversicherung rechtzeitig und formgerecht kündigen, um nicht Beiträge für eine Versicherung bezahlen zu müssen, die man wegen der veränderten Lebensgestaltung ohnehin nicht mehr in Anspruch nehmen kann.

  • Die meisten Jahresversicherungen in diesem Metier besitzen eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese Frist sollte man also unbedingt einhalten, damit sich die Vertragslaufzeit nicht automatisch verlängert.

Vorhandene Musterbriefe für die Kündigung verwenden

Eine solche Kündigung bedarf dabei zwar keiner besonderen Formalitäten, sie muss aber natürlich schriftlich verfasst werden. Möchte man also kündigen, so sollte man sich einen der vielen im Netz verfügbaren Formbriefe für diesen Vorgang herunterladen, diesen entsprechend aller Anforderungen ausfüllen und ihn an die Versicherung senden.

Wobei dies je nach Versicherung auch als Fax oder inzwischen sogar als E-Mail möglich ist. Derartige Musterbriefe verlangen alle relevanten Daten und so kann man die vorhandene Reiseversicherung in aller Regel problemlos kündigen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch § 651i Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch § 651k Abhilfe
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch § 651l Kündigung
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch § 651c Reisevertrag Abhilfe und Minderung
  5. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch § 651f Reisevertrag Schadensersatz

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