Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als eine der bedeutenden sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen deckelt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung die Höhe des Beitrages, in dem der Bruttolohn nur bis zu dieser Grenze der Berechnung zugrundegelegt wird.

Der Wert wird jährlich angepasst und ist mit weiteren Bezugsgrößen verbunden.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Fakten zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung

Die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen, zu denen die Beitragsbemessungsgrenzen im Allgemeinen zählen, wurden bereits 1924 etabliert und unterliegen schon seit dieser Zeit der jährlichen Anpassung.

Früher in einem bestimmten Verhältnis miteinander verbunden, erfolgt die Beitragsbemessung der Krankenversicherung heute unabhängig von derjenigen der Rentenversicherung.

Der rentenversicherungsrechtlichen Rechengröße folgt die Beitragsbemessung zur Arbeitslosenversicherung. Auch mehr als 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für Ost und West.

Knappschaften definieren ihre eigene Beitragsbemessung für die in knappschaftlichen Betrieben Versicherten, obwohl die knappschaftliche Versicherung Teil der gesetzlichen Rentenversicherung ist.

Die rentenversicherungsrechtliche Beitragsbemessungsgrenze bedingt unter anderem auch die Berechnung der Insolvenzumlage und der Entgeltfortzahlungsversicherung.

Eine Rechtsverordnung bestimmt die Beitragsbemessungsgrenze als dynamische Rechengröße jährlich neu. § 159 SGB VI in Verbindung mit § 68 Abs. 2 S. 1 SGB VI koppelt den Wert in bestimmter Weise an die Bruttolohnentwicklung.

Im Einzelfall kann der Wert auch sinken, wenn die Bruttolohnentwicklung dies hergibt.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Beitragsbemessungsgrenze RV 2024

BBMG RV/AV West85.200 Euro
BBMG RV/AV Ost87.600 Euro
Knappschaft West107.400 Euro
Knappschaft Ost104.400 Euro

Einzelnachweise & Quellen


  1. Deutsche Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Rentenversicherung - Beitragsbemessungsgrenzen
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Rentenversicherung - Aktueller Rentenwert
  4. Bundesregierung.de: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Rentenversicherung