Alles zur Rentenversicherung für Mini- und Midijobber

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mini- und Midijobber profitieren von geringeren Sozialversicherungsbeiträgen, somit auch weniger Anteil an der Rentenversicherung, als man ihn bei einer voll versicherungspflichtigen Tätigkeit leisten müsste.

Umgekehrt erwirbt man allerdings auch geringere Rentenansprüche, wenn man als Mini- und Midijobber tätig ist. Im Folgenden finden sich alle wichtigen Fragen und vor allem Antworten zu diesem Thema.

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Die abweichenden Regelungen zur Rentenversicherung

Die Thematik ist nicht zuletzt deshalb sehr interessant, weil sich die meisten Regelungen seit dem 1.1.2015 enorm geändert haben, so auch alles zur Rentenversicherung von einem Mini- und Midijobber.

Da gerade Minijobs extrem populär sind - fast 7 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in derartigen Jobs, als Mini- und Midijobber - dürfte es für viele Menschen wichtig sein, die Bedingungen genau zu kennen und zu verstehen.

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Befreiung nur in seltenen Fällen möglich

Im Falle einer dauerhaften Beschäftigung als Minijobber leistet der Arbeitgeber einen kleinen Anteil zur Rentenversicherung. Man erwirbt also Ansprüche für diese Zeit nach der generellen Berufstätigkeit.

Auch der Arbeitnehmer wird 'minimal' an den Beiträgen beteiligt. Allerdings existiert auch die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen, sofern der Job vor dem 1.1.2013 aufgenommen wurde.

Dann leistet man keine Beiträge zur Rentenversicherung. Für alle Arbeitsverhältnisse, die nach dieser Zeit begannen, ist eine Befreiung nur möglich, wenn man in einem Privathaushalt tätig ist.

  • Bei einem tatsächlichen Durchschnittseinkommen von 520 Euro im Monat, wächst der Rentenanspruch um 3,54 Euro pro geleistetem Monat. Nicht unbedingt viel, aber in langfristiger Summe durchaus nicht zu verachten.

Konkrete Zahlen für Mini- und Midijobber

Anders als bei den Minijobs ist man als Midijobber stets komplett sozialversicherungspflichtig. Als Midijobber kann man zwischen 520 Euro und 2.000 Euro monatlich verdienen, jedoch leistet man einen geringen Beitrag als normalerweise üblich.

Die eigenen Anteile an der Rentenversicherung richtigen sich nach dem konkreten Verdienst. Hier eine Übersicht, was ein Midijobber zu leisten hat:

EinkommenRentenversicherungsbeitragEntlastung gegenüber dem vollen Beitrag
450,01 €21,76 €20,32 €
550,00 €36,17 €15,26 €
700,00 €57,83 €7,62 €
850,00 €79,48 €0,00 €

Es ist deutlich sichtbar, dass die Mini- und Midijobber bei der Rentenversicherung stark profitieren.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Deutsche Rentenversicherung: FAQs - Minijobs
  2. Deutsche Rentenversicherung: Mini- und Midijobber - Regelungen für Geringverdiener

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