Rentenversicherungsnummer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Rentenversicherungsnummer wird jedem Bundesbürger in Deutschland zugewiesen. Sie dient zur Identifizierung einer Person innerhalb der Rentenversicherung und dient als Nachweis über die Mitgliedschaft zu dieser. Durch die Mitgliedschaft wird jedem ein Anspruch auf eine Altersversorgung nach dem Berufsleben gewährt.

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Was ist eine Rentenversicherungsnummer?

Die Rentenversicherungsnummer ist eine Nummer bestehend aus den Anfangsbuchstaben des Namens, des Geburtsdatums und einer zusätzlichen Zahlenfolge. Jeder erhält eine individuelle Nummer, die es in Deutschland für jeden Bürger nur einmal gibt.

  • Seit 2005 besteht die Mitgliedschaftsnummer der gesetzlichen Krankenversicherung aus einer verschlüsselten Form der Rentenversicherungsnummer.

Sozialversicherungsnummer Rentenversicherungsnummer

Bei der Sozialversicherungs- und Rentenversicherungsnummer handelt es sich im Grunde um die identische Nummer.
Grundsätzlich haben die Nummern der Versicherungen insofern nichts miteinander zu tun, als dass sie nicht ausgetauscht werden können.

In diesem Artikel wird erklärt, was eine Sozialversicherungsnummer ist und wozu sie gebraucht wird.
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Wo steht die Rentenversicherungsnummer?

Die Nummer wird von der Rentenversicherung zugeteilt, besteht in der Regel das ganze Leben und wird jedem Bürger spätestens mit der erstmaligen Arbeitsaufnahme über den Sozialversicherungsausweis mitgeteilt, der postalisch zugeschickt wird.

Erfahren Sie im folgenden Artikel, was der Sozialversicherungsausweis ist und wie Sie diesen beantragen können.
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Eine Pflicht, diese anzugeben, besteht, damit Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden können. Eine Verpflichtung, den Sozialversicherungsausweis wie den Personalausweis stets mit sich zu führen, war früher für bestimmte Tätigkeiten vorgesehen. Die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises wurde durch Ausweispapiere ersetzt.

Rentenversicherungsnummer beantragen

Geht die Sozialversicherungsnummer einmal verloren, stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Nachfrage bei der Rentenversicherung über ein Online Kontaktformular. Die Nummer wird daraufhin per Post zugesandt.
  • Nachfrage bei der Rentenversicherung via Servicenummer am Telefon. Auch hier wird, aus Datenschutzgründen, ein Brief erstellt und zugeschickt.
  • Nachfrage bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Persönlich nachfragen unter Vorlage des Ausweises geht am schnellsten.
  • Beim eigenen Arbeitgeber oder einem früheren Arbeitgeber nachfragen, welcher die Daten noch im System hat.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: § 290 Krankenversichertennummer (SGB V)
  2. Bundesministerium der Justiz: § 147 Versicherungsnummer (SGB V)

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