Rentenversicherung für Selbstständige - die Beitragssätze

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Auch Selbstständige können Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein, bzw. inzwischen wurde die Gesetzeslage so geändert, dass es für viele Selbstständige oder Freiberufler sogar Pflicht ist, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Das gilt für alle, welche keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen und die in den unten aufgelisteten Berufen tätig sind.

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Die Höhe des Beitragssatzes für Selbstständige

Der aktuelle Beitragssatz beträgt dabei 18,7% sowie eine zusätzliche Bezugsgröße, die für Ost und West weiterhin getrennt festgelegt wird. Für Künstler und Publizisten zahlt die Künstlersozialkasse allerdings die Hälfte der Beiträge zur Rentenversicherung, eine bei anderen Berufen wenig bekannte Unterstützung für Selbständige.

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Wer gilt alles im Sinne des Gesetzes als Selbstständige?

Die Liste ist lang und erstaunlicherweise ist der Gesetzgeber hier sehr offen in seiner Definition. Als Selbstständige gelten im Sinne der Rentenversicherung die folgenden Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten:

  • Erzieher
  • Hebammen
  • Küstenschiffer und -fischer
  • Handwerker
  • Gewerbetreibende
  • Künstler
  • Lehrkräfte, die mehr als 520 Euro erwirtschaften
  • Seelotsen
  • Publizisten

Die Teilnahme an der gesetzlichen Rentenversicherung bietet aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung viele Vorteile: Eine Rente wird zuverlässig gezahlt, Hinterbliebene erhalten Anspruch auf Waisenrente und auch vorgezogene Rentenzahlungen wegen Erwerbsminderung sind auf diese Weise möglich.

Dazu kommen viele Rehabilitationsmöglichkeiten bei Krankheit oder im Falle einer Behinderung. Damit ist die Rentenversicherung in Deutschland mehr als nur ein Garant für eine Rente nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben, sondern bietet - auch für Selbstständige - viele Möglichkeiten, sich gegen Unbill im Berufsalltag abzusichern.

  • Pflichtversichert ist man nur dann, wenn man keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Dafür reicht ein Beschäftigter mit Minijob nicht aus. Beschäftigt man einen versicherungspflichtigen Mitarbeiter, so kann man aus der Pflichtversicherung aussteigen.

Möglichkeiten zu günstigeren Bedingungen

Für Selbstständige, die ihre Tätigkeit gerade aufnehmen, gibt es die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten fünf Jahre zu günstigeren Bedingungen versichern zu lassen. Dieser angenehme Umstand ist eher wenig bekannt, selbst bei vielen Selbstständigen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Deutsche Rentenversicherung: Selbstständige

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