Versorgungsausgleich der Rentenversicherung bei Scheidung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Auch in der Rente kann es zur Scheidung kommen. Diese Situation wird durch den Versorgungsausgleich der Rentenversicherung geregelt, da es hier keine Unterhaltsansprüche, wie bei einem zur Hälfte berufstätigen Pärchen, gibt.

Was genau der Versorgungsausgleich besagt und wann er in Kraft tritt, wird im folgenden Beitrag erklärt.

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Grundlegendes zum Versorgungsausgleich

Dieser Begriff bedeutet schlicht, dass unter Umständen die Altersrente des einen Partners im Falle einer Scheidung gemindert wird, die des anderen Partners dafür um den selben Betrag erhöht. Die Rentenversicherung selbst kann hier im Falle einer Scheidung keine eigene Entscheidung treffen.

Über die Fortzahlung der Rente entscheidet entweder das Familiengericht oder die beiden Partner einigen sich gütlich und teilen ihre eigene Regelung zum Versorgungsausgleich der Rentenversicherung mit.

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Hintergründe

Die Rente erhält man in verschiedener Höhe, abhängig davon, was man zuvor in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ist jedoch ein Partner zu Hause geblieben, etwa zur Kindererziehung, so hat eine Scheidung hier den selben Effekt wie während der Berufstätigkeit. Nur mit dem Unterschied, dass ein Partner in Rente sich nicht noch eine Tätigkeit suchen kann, da er ja immerhin das Rentenalter erreicht hat.

Wer der Beziehung zu Liebe stets daheim blieb, verließ sich vermutlich darauf, dass die Zukunft durch eine gemeinsame Rente gesichert ist, und ermöglichte dem anderen Partner seine Rente zu erwirtschaften. Diese Sicherheit fällt im Falle einer Scheidung nicht weg.

Die Rente wird bei der Scheidung als eine Form des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens angesehen und auf dem Wege des Versorgungsausgleichs vom Familiengericht gerecht aufgeteilt. Eine gütliche Einigung beider Parteien ist auch ohne Gericht immer möglich.

Ausnahmen

Ausnahmen entstehen in folgenden Fällen:

  • Unterhaltsansprüche: Diese bestehen in manchen Fällen. Hier wird das Familiengericht eine Entscheidung treffen, welche den Ausgleich der Rente mit einschließt.
  • Ehe unter drei Jahren Dauer: Die Scheidung löst den Ausgleich hier nur auf Antrag aus und kann vom Familiengericht auch abgelehnt werden, etwa wenn es sehr geringe Ansprüche wären.
  • Rentensplitting: Wurde dies vor der Scheidung vereinbart, so haben beide Partner ihre eigene Rente, welche stets getrennt voneinander behandelt wird. So wird auch kein Ausgleich vorgenommen.

Beratung im Falle der Scheidung unumgänglich

Auch wer keinen Rechtsstreit anstrebt und eher eine gütliche Einigung möchte, der sollte sich bezüglich der Konsequenzen bei der Rente auf alle Fälle von einem Anwalt beraten lassen. Dieses Feld ist nämlich teils sehr kompliziert und der Anwalt kann es, ohne persönlich involviert zu sein, realistisch betrachten, während er die Regelungen bestens versteht.

Wann tritt der Versorgungsausgleich in Kraft?

Nach einer rechtskräftigen Entscheidung tritt der Ausgleich mit einem Monat Verzögerung in Kraft. Dieser Monat wird für die Rentenversicherung als Bearbeitungszeit gewährt.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versorgungsausgleich - Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  2. Deutsche Rentenversicherung: Versorgungsausgleich - faires Teilen bei der Rente

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