Eine große Auswahl an Zusatzversicherungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Besonders im Krankenversicherungsbereich gibt es zahlreiche Zusatzversicherungen: Angefangen von der Zahnzusatzversicherung bis hin zur allgemeinen Krankenzusatzversicherung im Komplettpaket.

Was sich wirklich lohnt und welche Optionen es gibt, haben wir hier zusammengefasst.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Reichlich Auswahl an Zusatzversicherungen

Wer sich für eine zusätzliche Versicherung im Krankenbereich interessiert, hat die Qual der Wahl. Heutzutage gibt es für fast jeden Bedarf das entsprechende Produkt auf dem Markt.

Versicherbar sind beispielsweise:

Wer also bereit ist, sich privat zusätzlich abzusichern, hat eine reichliche Palette an Zusatzversicherungen zur Auswahl, die von den Versicherungen bereitgestellt wird. Einige hiervon lohnen sich mit Sicherheit.

Welche genau für einen persönlich die passendste Versicherungsart ist, muss dann allerdings jeder individuell für sich herausbekommen. Zu vielschichtig sind zum einen die Angebote der Zusatzversicherungen und ebenso auch die Anforderungen der einzelnen Personen.

Am begehrtesten in Deutschland sind nach wie vor die Zusatzversicherungen für den Zahnbereich, dicht gefolgt von der allgemeinen Krankenzusatzversicherung. Mittlerweile entscheiden sich aber auch immer mehr Menschen für eine zusätzliche Absicherung im Bereich der alternativen Heilmethoden.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern sind die Leistungen aus dem Naturheilbereich, insbesondere die von Heilpraktikern, leider immer noch keine Kassenleistungen und müssen von den Patienten in Deutschland in aller Regel noch immer auf eigene Rechnung privat gestemmt werden.

Hier lohnt es sich beispielsweise, sollte man regelmäßig vorhaben sich in naturheilkundliche Behandlung zu begeben, darüber nachzudenken, ob nicht eine Zusatzversicherung in diesem Bereich angezeigt ist und einem so einiges an Kosten einsparen kann.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Abrechnungsverfahren bei der Zusatzversicherung

Hat man schließlich die eine oder andere Zusatzversicherung abgeschlossen, bleibt noch die Frage offen, wie denn darüber abgerechnet wird.

In den meisten Fällen ist es so, dass der Patient nach der Behandlung eine Rechnung über die erbrachten Gesundheitsleistungen ausgestellt bekommt und er diese im Anschluss an seine Krankenkasse weiterreicht.

Die Privatversicherung erstattet dann nachhaltig die entstandenen Kosten. Allerdings nur den Rahmen, den nicht schon die gesetzliche Versicherung unter Umständen trägt.

Der Nachteil an der Sache ist aber, dass es unter Umständen sein kann, dass man trotzdem zunächst die anfallenden Kosten begleichen muss, ehe einem die entstandenen Auslagen von der Krankenkasse zurückerstattet werden.

Das kommt immer individuell auf den Einzelfall an. Unter anderem wie die Zahlungsfrist beim Leistungserbringer ist und wie schnell der Versicherer der privaten Zusatzversicherung nach Einreichen der Rechnung die Kosten erstattet.

Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Diese Versicherung versichert die Kosten, die durch Pflegeleistungen entstehen. Das kann ein Heimplatz sein, aber auch intensive ambulante Betreuung.

Obwohl es eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung gibt, kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, für die der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen aufkommen müssen. Damit es nicht so weit kommt, lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung in denn meisten Fällen.

Wer sollte eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Eine Pflegezusatzversicherung ist im Grunde für alle sinnvoll. Besonders angebracht ist sie aber bei folgenden Personengruppen:

  • ältere Menschen
  • Menschen mit Vorerkrankungen, die zu einem Pflegefall führen können
  • wenn mehrere Familienmitglieder bereits pflegebedürftig waren

Warum sollte man eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Da die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Teil der Kosten übernehmen, die für einen Platz im Pflegeheim anfallen, ist eine Pflegezusatzversicherung für alle sinnvoll, die den Eigenanteil nicht übernehmen möchten.

Das lohnt sich vor allem für Personen, die ein gewisses Vermögen aufgebaut haben und dies lieber den Kindern vererben möchten, als es zur Bezahlung von Pflegeleistungen aufzubrauchen.

Doch nicht nur das eigene Vermögen wird zur Deckung der Kosten herangezogen: Reicht es nicht aus, müssen nahe Verwandte die Kosten übernehmen! Eine Versicherung schützt also nicht nur das eigene Geld, sondern auch das der Kinder.

Wo gibt es die Versicherung?

Die Pflegezusatzversicherung lässt sich unter anderem bei folgenden Anbietern abschließen:

  • HanseMerkur
  • Barmenia
  • HuK Coburg
  • DKV
  • ARAG
  • AXA

Die Stifung Warentest hat verschiedene Versicherer getestet. Die Vergleichsstudie findet sich auf der Homepage der Stiftung.

Was deckt eine Brillenzusatzversicherung ab?

Im Normalfall übernimmt keine Krankenkasse mehr die Kosten für eine Sehhilfe. Ausnahmen gibt es lediglich für stark Sehbehinderte und für alle bis zum Alter von 18 Jahren.

Viele Krankenversicherungen bieten eine Brillenzusatzversicherung an, mit der man sich der Übernahme zusätzlicher Kosten versichern kann. Was genau eine Brillenzusatzversicherung dabei übernimmt, hängt vom jeweiligen gewählten Tarif ab.

Deshalb lohnt sich die Brillenzusatzversicherung für alle, auf die diese Kriterien nicht zutreffen, die aber eine Brille benötigen und dabei vielleicht nicht auf das günstigste Modell zurückgreifen möchten.

Was kostet eine Brille in Deutschland?

Die Kosten für die Anschaffung einer Brille können zwar mit Glück recht niedrig sein, doch für eine gute Gleitsichtbrille muss man schon bis zu 1000 Euro veranschlagen.

Die Brillenzusatzversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Krankenversicherung und übernimmt dann einen Teil oder die gesamten Kosten einer neu anzuschaffenden Brille.

Eine Brillenzusatzversicherung lohnt sich bei bestimmten Umständen

Die Tarife für die Brillenzusatzversicherung können dabei stark variieren, deshalb lohnt ein Vergleich immer, welche Versicherung am günstigsten ist. Oft ist die Beteiligung der Versicherer dabei begrenzt, die häufige Zuzahlungsgrenze liegt bei 300 Euro.

Insofern muss man neben den Tarifen der Brillenzusatzversicherung auch berücksichtigen, wie häufig man voraussichtlich eine neue Brille benötigen wird.

  • Spannenderweise tragen inzwischen fast zwei Drittel aller Erwachsenen in Deutschland eine Brille. Diese Fragen betreffen also mehr als die Hälfte aller Bürger in diesem Land und somit wird fast jeder eine Person in seinem Haushalt haben, die diese wichtigen Informationen gut gebrauchen kann.

Da sich die Sehkraft im Laufe des Lebens eines Menschen stark und auch rasch verändern kann, ist eine solche Brillenzusatzversicherung auch dann ein relevantes Thema, wenn man zur Zeit noch keine Sehhilfe benötigt. Zumindest sollte man sich mit diesem Thema beschäftigt haben und wissen, dass man für denn Fall der Fälle eine Versicherung abschließen kann.

Warum eine Heilpraktikerzusatzversicherung?

Die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Obwohl viele Patienen positive Erfahrungen mit Osteopathie, Akkupressur oder Ultraschalltherapie gemacht haben. Wer alternative Methoden in Anspruch nehmen möchte, muss die Leistungen daher selber bezahlen.

Eine Heilpraktikerzusatzversicherung ist daher jedem anzuraten, der dem Erfolg der Alternativmedizin vertraut. Die Heilpraktikerzusatzversicherung gibt es meist in Kombination mit anderen Zusatzversicherungen.

Welche Leistungen deckt die Heilpraktikerzusatzversicherung ab?

Welche Leistungen genau abgedeckt werden, steht in den Versicherungsbedingungen. In der Regel sind die klassischen heilpraktischen Behandlungsmethoden enthalten. Da mittlerweile sehr viele weitere Methoden existieren, lohnt sich ein intensiver Vergleich verschiedener Versicherungen.

So können beispielsweise folgende Behandlungen in der Versicherung enthalten sein:

  • Akkupunktur
  • Magnetfeldtherapie
  • Hydrotherapie
  • Kinesiologie
  • Eigenharnbehandlung
  • Ayurveda
  • Aromatherapie
  • Osteopathie
  • Nervenpunktmassage
  • Reflexzonenmassage
  • Shiatsu
  • Ultraschalltherapie

Wie wird abgerechnet?

Es gibt ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, nach dem diese ihre Leistungen abrechnen.

Heilpraktikerzusatzversicherungen erstatten in der Regel diese Kosten. Meistens sind das 80 Prozent der Gesamtsumme.

Patienten sollten bei der Auswahl der Versicherung auch auf diese beiden Punkte achten:

  • Die Höhe des Selbstkostenanteils
  • Die jährliche Höchstgrenze für die Kosten von Behandlungen durch Heilpraktiker. Manche Versicherer haben auch keine Höchstgrenze (dafür höhere Tarife)

Mischversicherung oder reine Heilpraktikerzusatzversicherung?

Eine Mischversicherung macht Sinn, wenn Behandlungen nicht nur bei Heilpraktikern erfolgen sollen, sondern auch bei anerkannten Ärzten. Mit einer Mischversicherung können Patienten beispielsweise naturheilkundliche Leistungen ihres Kassenarztes erstatten lassen, sofern er eine solche Spezialisierung hat. Private Krankenversicherungen bieten diese Versicherungsform an. Interessierte sollten genau prüfen, welche Leistungen abgedeckt sind.

Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?

Mit einer Krankenhauszusatzversicherung bekommt auch ein gesetzlich Versicherter dieselben Leistungen wie ein Privatpatient. Verschiedene Versicherer bieten entsprechende Versicherungen an.

Die Krankenhauszusatzversicherung ist auch unter dem Namen stationäre Zusatzversicherung bekannt. Sie versichert die Kosten für Extras im Krankenhaus.

Darunter fallen folgende Leistungen:

  • Chefarztbehandlung
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Klinikwahl

Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?

Der größte Pluspunkt bei der stationären Zusatzversicherung ist die Chefarztwahl. Das bedeutet, dass der Arzt, der einen behandelt, frei ausgesucht werden kann.

Da auch freie Klinikwahl gilt, können Patienten so zu jedem Spezialisten gehen, der die Erkrankung behandelt. Gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es somit eine höhere Erfolgsrate: Die besten Ärzte und die modernsten Behandlungsmethoden haben mehr Aussicht auf Erfolg als herkömmliche Methoden und normale Ärzte.

Wer auch im Krankenhaus Wert auf ein eigenes Zimmer legt, ist mit der Krankenhauszusatzversicherung ebenfalls gut beraten. Denn Sie gewährt die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern.

Für Einbettzimmer liegt der Betrag höher. Die Versicherung nur deswegen abzuschließen ist nicht unbedingt nötig; schließlich kann die Leistung Einbettzimmer gegen einen täglichen Aufpreis auch später dazu gebucht werden.

Wer aber unbedingt alleine sein will, sollte auch nur aus diesem Grund die Versicherung abschließen, damit er im Fall des Falles seine Ruhe vor störenden Nachbarn und dafür mehr Komfort und Platz hat.

Was ist bei der Tarifwahl entscheidend?

Die Tarife für die Krankenhauszusatzversicherung liegen zwischen 20 Euro und 80 Euro. Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto günstiger ist der Tarif. Die Höhe des Tarifs sollte aber nicht ausschlaggebend sein. Viel wichtiger sind die Leistungen.

Folgende Fragen sind wichtig:

  • Gilt der Tarif für Einbett- oder Zweibettzimmer?
  • Gibt es eine Begrenzung auf den 3,5 fachen Höchstsatz (besser ist, wenn es keinen gibt!)?
  • Sind ambulante Operationen in der Krankenhauszusatzversicherung enthalten?
  • Ist die Arzt- und die Klinikwahl wirklich frei?

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Versicherungen