Steuervorteile bringt auch das Dienstfahrrad. Wenn Sie sich als Arbeitgeber nicht finanziell daran beteiligen müssen und das Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum Gehalt als geldwerten Vorteil erhalten, bleibt es komplett steuer-und abgabenfrei.
- Arbeitnehmer sollten unbedingt klären, ob sie das Dienstrad auch privat nutzen können.
weiteren Zuschlag kennenlernen:
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