Tipp 18 Dienstfahrrad

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Steuervorteile bringt auch das Dienstfahrrad. Wenn Sie sich als Arbeitgeber nicht finanziell daran beteiligen müssen und das Fahrrad oder E-Bike zusätzlich zum Gehalt als geldwerten Vorteil erhalten, bleibt es komplett steuer-und abgabenfrei.

  • Arbeitnehmer sollten unbedingt klären, ob sie das Dienstrad auch privat nutzen können.

weiteren Zuschlag kennenlernen:

zum 19. mehr Netto-Tipp →

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.