Tipp 19 Heimarbeitszuschlag

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Heimarbeiterzuschlag soll Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit im Home Office entstehen, zum Teil entlasten. Mehraufwendungen, die in der Heimarbeit entstehen, können zum Beispiel Heizungs- und Stromkosten sein. Der Arbeitgeber darf pauschale Zuschläge von bis zu 10 % des Grundlohns dazusteuern. Nur dann wird der Zuschlag nicht versteuert.

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