Der Heimarbeiterzuschlag soll Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit im Home Office entstehen, zum Teil entlasten. Mehraufwendungen, die in der Heimarbeit entstehen, können zum Beispiel Heizungs- und Stromkosten sein. Der Arbeitgeber darf pauschale Zuschläge von bis zu 10 % des Grundlohns dazusteuern. Nur dann wird der Zuschlag nicht versteuert.
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