Münchner, die Ärger oder Streitigkeiten im Beruf oder im Geschäft haben, finden rechtliche Hilfe beim Arbeitsgericht München.
Ob ungerechtfertigte Kündigung, nicht bezahlter Lohn oder weitere arbeitsrechtliche Belange, am Arbeitsgericht München können Bürger eventuell vorhandene Ansprüche in der Regel geltend machen.
Arbeitsgericht München: Örtliche Zuständigkeit
Das Arbeitsgericht München ist zuständig für die Bezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg / Lech, Miesbach, München, Starnberg sowie Wolfratshausen. Außerdem liegt die örtliche Zuständigkeit für die Bezirke der Außenkammer Ingolstadt, der Außenkammer Weilheim / Obb. und der Gerichtstage beim Münchner Arbeitsgericht.
Hauptaufgabengebiete am Arbeitsgericht München
Das Aufgabengebiet des Arbeitsgerichts München ist breit gefächert, geregelt werden alle arbeitsgerichtlichen Abläufe durch den §§2, 2a des Arbeitsgerichtsgesetzes.
- am Häufigsten regelt es Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- ebenso wichtig ist das Schlichten von Unstimmigkeiten von arbeitnehmerähnlichen Personen und deren Auftraggeber
- geregelt werden auch Unstimmigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
- das Schlichten von Tarifstreitigkeiten von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gehört ebenfalls zu den Aufgaben.
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Klage am Arbeitsgericht München einreichen
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können eine Klage am Arbeitsgericht München einreichen. Ein Verfahren kann man schriftlich oder aber mündlich zur Niederschrift einreichen. Ein Rechtsbeistand ist in der Regel nicht erforderlich, sinnvoll kann es aber sein, im Vorfeld eine Rechtsberatung aufzusuchen.
So läuft ein Verfahren am Arbeitsgericht München ab
Auf den ersten Termin - den Gütetermin - muss man zumeist nicht lange warten. Beide Parteien können ihren Standpunkt erklären und es wird versucht, eine gütliche Einigung zu finden. Am Gütetermin ist lediglich der Berufsrichter anwesend. Gelingt keine Einigung erfolgt ein weiterer Termin am Arbeitsgericht München, jetzt sind auch die ehrenamtlichen Richter anwesend.
Auch diesmal ist ein Vergleich möglich, gelingt dieser allerdings nicht ergeht ein Beschluss durch die Richter vom Arbeitsgericht München. Gegen diesen ist unter Umständen ein Widerspruch an der nächst höheren Instanz möglich, sofern der Richter ihn zulässt.
Verfahrenskosten am Münchner Arbeitsgericht
Die eigenen Kosten trägt jede Partei selbst, zudem hat die unterlegene Seite die Gerichtskosten zu tragen. Es besteht allerdings die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Arbeitsgericht München – Besetzung
Die Kammer am Arbeitsgericht München setzt sich immer aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen, je einer von der Arbeitnehmer und der Arbeitgeberseite.
Arbeitgericht München: Anschrift und Kontakt
Lieferanschrift:
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80797 München
Postanschrift:
Postfach 40 01 80
80701 München
Telefon: 089 2367-1
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URL: arbg.bayern.de/muenchen/gerichte/muenchen/
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