Was versteht man unter einem Praktikumsvertrag?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ein Praktikumsvertrag belegt das Arbeitsverhältnis zwischen einem Praktikumsbetrieb und einem Praktikanten. Nicht immer wird ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, doch steht jedem Praktikanten gemäß § 10 des BBiG ein schriftlicher Vertrag zu. Ein solcher Vertrag ist in der Regel in gleicher Weise aufgebaut wie ein "normaler" Arbeitsvertrag.

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Was regelt der Praktikumsvertrag?

Inhaltliche Aspekte

In dem Vertrag sind inhaltliche Aspekte klar definiert. Ziele des Praktikums, erstrebenswerte Erfahrungen und Kenntnisse und die Aufgaben sowie die zu durchlaufenden Abteilungen werden hier aufgeführt.

Formale Aspekte

Die formalen Aspekte legen die äußeren, formalen Bedingungen des Praktikums fest. Der Vertrag trifft hier eine Aussage zu dem Start- und Endtermin des Praktikums und schreibt eine minimale und maximale wöchentliche Arbeitszeit fest.

Rechtliche Aspekte

Diese Aspekte betreffen beispielsweise die Urlaubszeit, die Bedingungen zur Probezeit und das Verhalten im Krankheitsfall. Die erste Zeit im Praktikum ist oftmals als Probezeit festgelegt. Beide Parteien haben je nach Praktikumsdauer in diesem Zeitraum die Möglichkeit, das Praktikumsverhältnis binnen ein oder zwei Wochen zu kündigen. Die Bestimmungen zu den Verhinderungen orientieren sich an den "normalen" Arbeitsverträgen: Ist der Praktikant krank, muss er den Betrieb umgehend informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Finanzielle Bestimmungen

Hierzu gehören die Vergütung und Sozialleistungen des Praktikumsbetriebs. Oftmals, aber nicht immer erhält der Praktikant für seine Tätigkeit eine entsprechende, meist geringfügige Vergütung oder Aufwandsentschädigung.

  • Im Internet gibt es zahlreiche Muster-Verträge, die zeigen, wie ein Praktikumsvertrag in etwa aussehen sollte.

Wieso ein schriftlicher Praktikumsvertrag?

Ein schriftlicher Praktikumsvertrag ist für beide Seiten sinnvoll, da er:

  • den Parteien Sicherheit gibt
  • die Vereinbarungen schriftlich festhält
  • eine rechtliche Grundlage bei etwaigen Differenzen oder Vertragsbrüchen darstellt

Unterschiede bei einem Praktikumsvertrag?

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Praktika unterscheiden: Das freiwillige Praktikum und das Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums, einer Ausbildung oder einer sonstigen Bildungsmaßnahme.

Je nach der Art des Praktikums muss der Betrieb den Praktikumsvertrag entsprechend anpassen. Bei einem freiwilligen Praktikum wird irgendwann ein Mindestlohn fällig, ebenso hat der Praktikant einen Anspruch auf Urlaubstage. Bei einem verpflichtenden Praktikum ist dies nicht der Fall.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Berufsorientierung NRW: Muster eines Praktikumsvertrages »
  2. Bundesministerium der Justiz: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 10 Vertrag »

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