Ein Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitgebers

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis per Unterschrift. Das Einverständnis bedeutet allerdings nicht, dass die Initiative für die Aufhebung nicht selten auf alleiniges Betreiben des Arbeitgebers zurückgeht.

Für den Arbeitnehmer heißt das, einen kühlen Kopf zu bewahren und trotz möglicher attraktiver Abfindungsangebote durch den Arbeitgeber vor der Unterzeichnung zu prüfen, was der Vertrag für ihn bedeutet.

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Motive für einen Aufhebungsvertrag als Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber bietet die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag Vorteile:

Kündigungsfristen sind nicht relevant. Der Arbeitgeber muss kein ordnungsmäßiges Kündigungsverfahren durchführen. Es findet weder eine Sozialauswahl statt noch muss der Betriebsrat hinzugezogen werden. Das Arbeitsverhältnis mit speziellen Personengruppen wie Betriebsräten und Schwangeren kann durch Aufhebungsvertrag beendet werden. Der besondere Kündigungsschutz für diese Personen kann damit im Einvernehmen umgangen werden.

Aufhebungsverträge mindern das Risiko langwieriger rechtlicher Auseinandersetzungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eine Kündigungsschutzklage ist gegen den Aufhebungsvertrag nicht gegeben. Die Gestaltungsfreiheit dieser Auflösungsvereinbarungen sind reizvoll, es können Abfindungen und sonst alle Folgen der Vertragsbeendigung vertraglich geregelt werden. Mögliche Streitigkeiten zu Themen wie Zeugniserstellung und Freistellung werden einverständlich im Vorhinein beigelegt.

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Was bedeutet der Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer?

Dem Arbeitnehmer droht bei den sozialversicherungsrechtlichen Leistungen eine Sperrzeit von 12 Wochen.

Er riskiert mit Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages damit eine Leistungskürzung, eine Minderung der Anspruchsdauer sowie den Verlust von Versorgungsanwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge.

  • Aufhebungsverträge werden seitens der Sozialversicherungen betrachtet wie Eigenkündigungen. Kann der Arbeitnehmer keinen wichtigen Grund vorweisen, wird die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses als eigenmächtige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses mit den entsprechenden rechtlichen Folgen gewertet.

Als wichtige Gründe für Unterzeichnung einer einverständlichen Aufhebungsvereinbarung sind nur wenige Sachverhalte anerkannt.

Wichtige Gründe für einen Aufhebungsvertrag

Wäre ohne Aufhebungsvertrag in jedem Fall eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ergangen, kann dies ein wichtiger Grund sein. Klugerweise wird der Sachverhalt auch in der Vereinbarung vermerkt.

Im Falle einer drohenden verhaltensbedingten Kündigung sollte der Arbeitnehmer einen vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag wohlwollender betrachten. Die Umstände eines möglichen Fehlverhaltens können im Vergleich zu einer verhaltensbedingten Kündigung unerwähnt bleiben und das berufliche Fortkommen weniger belasten als die Kündigung. Im Zweifel sollte der Arbeitnehmer vor Unterzeichnung anwaltliche Beratung einholen.

  • Eine Überrumpelung durch den Arbeitgeber kann die Aufhebungsvereinbarung unwirksam machen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Arbeitsförderung - Ruhen bei Sperrzeit
  2. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen - Arbeitslosengeld - Ruhen bei Sperrzeit
  3. Bundesministerium der Justiz: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

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