Der Bildungsgutschein als staatliche Leistung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für Arbeitnehmer und auch für Arbeitsuchende ist es wichtig, sich fachlich weiterzuentwickeln. Um an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen zu können, wurde der Bildungsgutschein entwickelt. Bei ihm handelt es sich um eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, mit der die Behörde bestätigt, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen und sie bei fristgerechter Vorlage einen Teil der Fortbildungskosten oder sogar sämtliche Kosten trägt.

Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen Bildungsgutschein, es handelt sich um eine sogenannte Kann-Bewilligung von Seiten der Bundesagentur. Die Rechtsgrundlage für den Bildungsgutschein bildet § 81 Abs. 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

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Einen Bildungsgutschein beantragen

Die Beantragung funktioniert relativ einfach. Die notwendigen Formulare werden von der Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website zur Verfügung gestellt, man muss sie lediglich downloaden und kann sie dann ausfüllen. Eine zweite Möglichkeit ist, sich die Formulare durch einen Mitarbeiter, meist vom zuständigen Vermittler, aushändigen zu lassen.

Selbst beim Download ist es eine Grundbedingung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines, dass man als Antragsteller den persönlichen Kontakt zum Arbeitsvermittler sucht, denn ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort ist immer verpflichtend. Hat man einen Bildungsgutschein erhalten, ist dieser für drei Monate gültig und muss vor dem Beginn der Weiterbildung beim Träger der Fortbildung vorgelegt werden.

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Überblick über die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein kann nur von bestimmten Personen beantragt werden. Die besten Chancen auf die Bewilligung eines beantragten Bildungsgutscheins hat man, wenn man eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • man ist arbeitslos
  • man hat sich arbeitssuchend gemeldet
  • man ist zwar noch in einem Beschäftigungsverhältnis, wird aber in absehbarer Zeit arbeitslos
  • man benötigt eine Weiterbildung für die berufliche (Wieder-)Eingliederung
  • man benötigt eine Weiterbildung, um seine Arbeitsstelle zu behalten

Erfüllt man wenigstens eine der genannten Voraussetzungen, kann man einen Bildungsgutschein bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen und hat gute Aussichten, einen solchen zu erhalten. Eine weitere Voraussetzung besteht auch darin, dass sowohl die Maßnahme selbst, als auch der Träger der Weiterbildungsmaßnahme als förderfähig zertifiziert ist.

  • Um dem Suchenden die Arbeit zu erleichtern, stellt die Bundesagentur für Arbeit die sogenannten Weiterbildungsdatenbank KURSNET zur Verfügung. In dieser Liste sind alle von der Agentur zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen enthalten. Mithilfe dieser Datenbank kann man sich schon vor dem Beratungsgespräch mit dem Arbeitsvermittler über mögliche Maßnahmen informieren.

Bildungsgutschein - Höhe der übernommenen Kosten

Wie hoch die konkreten Kosten sind, die vom Bildungsgutschein abgedeckt werden, hängt vor allem von der Situation desjenigen ab, der ihn beantragt hat. Wenn man sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber zumindest einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt. Ist dies der Fall, dann übernimmt die Bundesagentur die Differenz zur Gesamtsumme, wenn man im Besitz eines Bildungsgutscheines ist.

Wer hingegen schon arbeitslos ist oder nicht vom Arbeitgeber unterstützt wird, den übernimmt die Bundesagentur aufgrund des Bildungsgutscheines die kompletten Kosten. Dabei werden folgende Kosten übernommen:

  • Kosten für die Weiterbildung
  • Fahrtkosten
  • Kosten für die Unterbringung (falls erforderlich)
  • Kosten für Lehrmaterial
  • Kinderbetreuungskosten

Wer einen Bildungsgutschein beantragt, der muss zu diesen Punkte detailliert Auskünfte erteilen. Auf Basis der gemachten Angaben wird dann von der Bundesagentur für Arbeit die Höhe der Gesamtkosten der entsprechenden Weiterbildung berechnet.

Bildungsgutschein für Berufstätige

Normalerweise sehen es Arbeitgeber sehr gerne, wenn ihre Mitarbeiter Engagement an den Tag legen und sich weiterbilden möchten. Allerdings sind vor allem kleine Unternehmen nicht immer in der Lage, ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Weiterbildung finanziell zu unterstützen.

In einem solchen Fall kann sich der Arbeitnehmer an die Bundesagentur für Arbeit wenden und einen Bildungsgutschein für Arbeitnehmer beantragen. Er wird vor allem bewilligt, wenn der Arbeitnehmer:

  • durch die Weiterbildung den Arbeitsplatzverlust vermeiden kann
  • mithilfe der Weiterbildung eine Arbeitslosigkeit zu beenden vermag
  • mittels der Weiterbildung einen Schulabschluss nachholt

Dabei ist es prinzipiell unerheblich, wie alt der Arbeitnehmer ist, welche Ausbildung er besitzt oder wie groß das Unternehmen ist, für das er arbeitet. Die gewünschte Maßnahme sowie der Träger selbst müssen zertifiziert sein.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) § 81 Abs 4 »

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