Der Buß- und Bettag ist der letzte Mittwoch vor Totensonntag. Er fällt demnach frühestens auf den 16. und spätestens auf den 22. November. Es handelt sich dabei um einen evangelischen Feiertag, der lediglich in Sachsen als gesetzlicher Feiertag gilt. In den übrigen Bundesländern wurde der Buß- und Bettag 1994 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft.
Inhaltsverzeichnis:
Bedeutung des Buß- und Bettags
Buß- und Bettage wurden im Laufe der Geschichte regelmäßig von der evangelischen Kirche aufgerufen, um auf Notlagen und Gefahren zu reagieren. Die Funktion dieser Tage war es, die Bevölkerung zum Gebet aufzurufen, Buße zu tun und sich auf ihren Gotteslauben zu besinnen.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde ein allgemeiner Buß- und Bettag festgelegt, der seit dem jedes Jahr am Mittwoch vor Totensonntag bzw. dem Ewigkkeitssonntag stattfindet.
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Feiertage vor und nach dem Buß- und Bettag
Vor und nach dem Buß- und Bettag finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Allerseelen | 2. November |
Martinstag | 11. November |
Volkstrauertag | Zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag |
Buß- und Bettag | Letzter Mittwoch vor Totensonntag |
Totensonntag | Sonntag vor dem ersten Advent |
Erster Advent | Viertletzter Sonntag vor dem ersten Weihnachtstag |
Winteranfang (meteorologisch) | 1. Dezember |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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