Der astronomische Frühlingsanfang fällt auf der Nordhalbkugel jedes Jahr auf die erste Tag-und-Nacht-Gleiche. Je nach Jahr ist dies der 19., 20. oder 21. März. Der astronomische Frühlingsanfang ist kein gesetzlicher Feiertag.
Hintergrund des astronomischen Frühlingsanfangs
Der astronomische Frühlingsanfang orientiert sich am Stand der Sonne. Er liegt jedes Jahr auf der ersten von zwei Tag-und-Nacht-Gleichen, an denen der Tag genauso lang ist wie die Nacht. Je nach Zeitzone und Abstand zum letzten Schaltjahr kann der astronomische Frühlingsanfang auf den 19., 20. oder 21. März fallen.
Bis zum Jahr 2047 wird der astronomische Frühlingsanfang jedes Jahr auf den 20. März fallen. Auf den 21. März fiel er zum letzten Mal in 2011 und zum nächsten Mal erst wieder im Jahr 2102. Der letzte astronomische Frühlingsanfang am 19. März fand 1796 statt. Dies wird das nächste Mal am 19. März 2048 der Fall sein. Von da an fällt mindestens jeder vierte astronomische Frühlingsanfang auf den 19. März.
Verschiedene Frühlingsanfänge
Auf der Südhalbkugel findet der astronomische Frühlingsanfang zur zweiten Tag-und-Nacht-Gleiche statt. Das ist je nach Jahr der 22. oder 23. September.
Neben dem astronomischen Frühlingsanfang gibt es auch noch den meteorologischen Frühlingsanfang. Dieser wurde zur Vereinfachung von meteorologischen Statistiken von der Weltorganisation für Meteorologie auf den 1. März festgelegt.
Um das Osterdatum (erster Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling) zu berechnen, wird weder der astronomische noch der meteorologische Frühling verwendet. Hierfür wird grundsätzlich immer der 21. März als Frühlingsanfang herangezogen.
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Feiertage vor und nach dem astronomischen Frühlingsanfang
Vor und nach dem astronomischen Frühlingsanfang finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Internationaler Frauentag | 8. März |
Saint Patrick's Day | 17. März |
Josefstag | 19. März |
Frühlingsanfang (astronomisch) | 1. Tag-und-Nacht-Gleiche im Jahr |
Sommerzeitbeginn | Letzter Sonntag im März |
Palmsonntag | Sonntag vor Ostern |
Gründonnerstag | Donnerstag vor Ostern |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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