Der meteorologische Herbstanfang wurde von der Weltorganisation für Meteorologie auf den 1. September gelegt, um die Erstellung meteorologischer Statistiken einfacher zu gestalten. Herbstanfang (meteorologisch) ist kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland.
Hintergrund des meteorologischen Herbstanfangs
Der meteorologische Herbstanfang spielt hauptsächlich für die Erstellung meteorologischer Statistiken wie Monatsmittelwerte oder Klimavergleiche eine Rolle. Damit diese weltweit verglichen werden können, hat die WMO (Weltorganisation für Meteorologie) festgelegt, dass der Herbst auf der Nordhalbkugel immer am 1. September beginnt und die Monate September, Oktober und November umfasst.
Verschiedene Herbstanfänge
Neben dem meteorologischen Herbstanfang gibt es auch noch den astronomischen Herbstanfang. Dieser liegt nicht auf einem festen Datum, sondern richtet sich nach der zweiten Tag-und-Nacht-Gleiche des Jahres. Diese kann auf der Nordhalbkugel je nach Jahr auf den 22. oder 23. September fallen.
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Feiertage vor und nach dem meteorologischen Herbstanfang
Vor und nach dem meteorologischen Herbstanfang finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Peter und Paul | 29. Juni |
Augsburger Friedensfest | 8. August |
Mariä Himmelfahrt | 15. August |
Herbstanfang (meteorologisch) | 1. September |
Mariä Geburt | 8. September |
Weltkindertag | 20. September |
Herbstanfang (astronomisch) | 2. Tag-und-Nacht-Gleiche im Jahr |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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