Der astronomische Sommeranfang fällt jedes Jahr auf den Tag der Sommersonnenwende, also den Tag, ab dem die Tage wieder kürzer werden. Das ist je nach Jahr am 20., 21. oder 22. Juni der Fall. Es handelt sich dabei nicht um einen gesetzlichen Feiertag.
Hintergrund des astronomischen Sommeranfangs
Als astronomischer Sommeranfang wird der Tag der Sommersonnenwende, also der längste Tag des Jahres mit dem höchsten Sonnenstand herangezogen. Ab diesem Datum werden die Tage wieder kürzer.
Je nachdem, wann das letzte Schaltjahr war, kann der astronomische Sommeranfang auf der Nordhalbkugel auf den 20., den 21. oder den 22. Juni fallen. In den nächsten Jahren wird die Sommersonnenwende überwiegend am 21. und gelegentlich am 20. Juni stattfinden. Eine Sommersonnenwende am 22. Juni wird es in diesem Jahrhundert nicht geben. Am 22. Juni fing der astronomische Sommer zuletzt 1986 an.
Weitere Sommeranfänge
Die Sommersonnenwende wird nur für die Bestimmung des astronomischen Sommeranfangs herangezogen. Der meteorologische Sommeranfang hingegen orientiert sich nicht am Stand der Sonne, sondern fällt immer auf den 1. Juni. Das wurde von der Weltorganisation für Meteorologie festgelegt, um meteorologische Statistiken einheitlicher erstellen zu können. In manchen Kulturen gilt die Sommersonnenwende außerdem nicht als Anfang, sondern als Mittelpunkt des Sommers.
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Feiertage vor und nach dem astronomischen Sommeranfang
Vor und nach dem astronomischen Sommeranfang finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Pfingstmontag | 50 Tage nach Ostersonntag |
Sommeranfang (meteorologisch) | 1. Juni |
Fronleichnam | 60 Tage nach Ostersonntag |
Sommeranfang / Sommersonnenwende | Tag, ab dem Tage wieder kürzer werden |
Johannisfest | 24. Juni |
Siebenschläfertag | 27. Juni |
Peter und Paul | 29. Juni |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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