Die Sommerzeit beginnt jedes Jahr am letzten Sonntag im März, also frühestens am 25. und spätestens am 31. März. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren um 2 Uhr morgens auf 3 Uhr vorgestellt. Die Nacht ist somit eine Stunde kürzer. Sommerzeitbeginn ist kein gesetzlicher Feiertag, fällt jedoch immer auf einen Sonntag.
Inhaltsverzeichnis:
Hintergrund der Sommerzeit
Für die mitteleuropäische Sommerzeit werden die Uhren am letzten Sonntag im März um 2 Uhr morgens von der Normalzeit eine Stunde vorgestellt. Das dient dazu, das Tageslicht besser nutzen zu können.
Die Sommerzeit wurde in Deutschland erstmals 1916 eingeführt und bis zu ihrer endgültigen Einführung 1980 einige Male abgeschafft und wieder eingeführt. Seit 1991 gibt es eine einheitliche Sommerzeitregelung in der EU.
2019 wurde im EU-Parlament beschlossen, die Zeitumstellung 2021 abzuschaffen. Dieser Beschluss wurde jedoch bisher noch nicht umgesetzt, unter anderem da sich die einzelnen Länder nicht auf eine Zeit - Sommer- oder Winterzeit - einigen können. Voraussichtlich wird es die Zeitumstellung also noch mindestens bis 2026 geben.
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Feiertage vor und nach dem Sommerzeitbeginn
Vor und nach dem Sommerzeitbeginn finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Saint Patrick's Day | 17. März |
Josefstag | 19. März |
Frühlingsanfang (astronomisch) | 1. Tag-und-Nacht-Gleiche im Jahr |
Sommerzeitbeginn | Letzter Sonntag im März |
Palmsonntag | Sonntag vor Ostern |
Gründonnerstag | Donnerstag vor Ostern |
Karfreitag | Freitag vor Ostern |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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