Weiberfastnacht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Weiberfastnacht wird jährlich am Donnerstag vor Aschermittwoch bzw. 52 Tage vor Ostersonntag gefeiert. Der früheste Termin ist somit der 29. Januar, der spätmöglichste wäre der 4. März. Das Fest bildet den Auftakt des Straßenkarnevals. Weiberfastnacht ist kein gesetzlicher Feiertag. Dennoch ist es in manchen Regionen üblich, an diesem Tag nicht oder nur Vormittags zu arbeiten, beispielsweise im Rheinland.

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Bräuche an Weiberfastnacht

Die Bräuche der Weiberfastnacht gehen auf das Mittelalter zurück, in dem Frauen deutlich weniger Rechte hatten als heutzutage und den Männern vollständig untergestellt waren. Zu Weiberfastnacht wurden diese Rollen umgekehrt und die Frauen erhielten einen Tag lang die Macht, die sonst den Männern zustand.

Heutzutage feiern an Weiberfastnacht Frauen und Männer kostümiert auf der Straße oder in Kneipen. Einige Weiberfastnachtsbräuche erinnern jedoch immer noch an den Ursprung des Feiertags. So ist es beispielsweise seit dem letzten Jahrhundert üblich, dass Frauen Männern die Krawatte abschneiden. Im Rheinland und in Westfalen ist es in manchen Städten Tradition, dass Frauen an Weiberfastnacht das Rathaus stürmen.

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Feiertage vor und nach Weiberfastnacht

Vor und nach Weiberfastnacht finden folgende Feiertage statt:

FeiertagDatum
Heilige Drei Könige6. Januar
Mariä Lichtmess2. Februar
Valentinstag14. Februar
Weiberfastnacht52. Tag vor Ostersonntag, Donnerstag vor Aschermittwoch
Karnevalssamstag50. Tag vor Ostersonntag, Samstag vor Aschermittwoch
Karnevalssonntag49. Tag vor Ostersonntag, Sonntag vor Aschermittwoch
Rosenmontag48. Tag vor Ostersonntag, Montag vor Aschermittwoch

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

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