Weiberfastnacht wird jährlich am Donnerstag vor Aschermittwoch bzw. 52 Tage vor Ostersonntag gefeiert. Der früheste Termin ist somit der 29. Januar, der spätmöglichste wäre der 4. März. Das Fest bildet den Auftakt des Straßenkarnevals. Weiberfastnacht ist kein gesetzlicher Feiertag. Dennoch ist es in manchen Regionen üblich, an diesem Tag nicht oder nur Vormittags zu arbeiten, beispielsweise im Rheinland.
Inhaltsverzeichnis:
Bräuche an Weiberfastnacht
Die Bräuche der Weiberfastnacht gehen auf das Mittelalter zurück, in dem Frauen deutlich weniger Rechte hatten als heutzutage und den Männern vollständig untergestellt waren. Zu Weiberfastnacht wurden diese Rollen umgekehrt und die Frauen erhielten einen Tag lang die Macht, die sonst den Männern zustand.
Heutzutage feiern an Weiberfastnacht Frauen und Männer kostümiert auf der Straße oder in Kneipen. Einige Weiberfastnachtsbräuche erinnern jedoch immer noch an den Ursprung des Feiertags. So ist es beispielsweise seit dem letzten Jahrhundert üblich, dass Frauen Männern die Krawatte abschneiden. Im Rheinland und in Westfalen ist es in manchen Städten Tradition, dass Frauen an Weiberfastnacht das Rathaus stürmen.
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Feiertage vor und nach Weiberfastnacht
Vor und nach Weiberfastnacht finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Heilige Drei Könige | 6. Januar |
Mariä Lichtmess | 2. Februar |
Valentinstag | 14. Februar |
Weiberfastnacht | 52. Tag vor Ostersonntag, Donnerstag vor Aschermittwoch |
Karnevalssamstag | 50. Tag vor Ostersonntag, Samstag vor Aschermittwoch |
Karnevalssonntag | 49. Tag vor Ostersonntag, Sonntag vor Aschermittwoch |
Rosenmontag | 48. Tag vor Ostersonntag, Montag vor Aschermittwoch |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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