Der meteorologische Winteranfang wurde von der WMO für die Nordhalbkugel auf den 1. Dezember festgelegt. Es handelt sich beim Winteranfang (meteorologisch) nicht um einen gesetzlichen Feiertag in Deutschland.
Hintergrund des meteorologischen Winteranfangs
Zur Vereinfachung von meteorologischen Forschungen wurde der Winteranfang von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) für die Nordhalbkugel fest auf den 1. Dezember gelegt. Der meteorologische Winter umfasst somit die Monate Dezember, Januar und Februar. Durch diese Festlegung können meteorologische Statistiken wie Wettervergleiche besser einheitlich erstellt werden.
Der Winteranfang (meteorologisch) orientiert sich also nicht am Stand der Sonne oder an anderen äußeren Wintermerkmalen. Stattdessen handelt es sich dabei um ein rein funktionelles Datum.
Andere Winteranfänge
Auf der Südhalbkugel umfasst der meteorologische Winter die Monate Juni, Juli und August. Winteranfang (meteorologisch) ist hier also am 1. Juni.
Nicht zu verwechseln ist der meteorologische Winteranfang mit dem astronomischen Winteranfang. Dieser findet zur Wintersonnenwende statt, also zum kürzesten Tag des Jahres. Der astronomische Winteranfang fällt demnach auf der Nordhalbkugel jedes Jahr auf den 21. oder 22. Dezember, auf der Südhalbkugel hingegen auf den 21. Juni.
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Feiertage vor und nach dem meteorologischen Winteranfang
Vor und nach dem meteorologischen Winteranfang finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Buß- und Bettag | Letzter Mittwoch vor Totensonntag |
Totensonntag | Sonntag vor dem ersten Advent |
Erster Advent | Viertletzter Sonntag vor dem ersten Weihnachtstag |
Winteranfang (meteorologisch) | 1. Dezember |
Zweiter Advent | Drittletzter Sonntag vor dem ersten Weihnachtstag |
Barbaratag | 4. Dezember |
Nikolaustag | 6. Dezember |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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