Die Winterzeit fängt immer am letzten Sonntag im Oktober an. Die Winterzeit beginnt also frühestens am 25. und spätestens am 31. Oktober. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren um 3 Uhr morgens auf 2 Uhr zurückgestellt. Der Winterzeitbeginn ist kein gesetzlicher Feiertag.
Inhaltsverzeichnis:
Hintergrund der Winterzeit
Am letzten Sonntag im Oktober werden die Uhren von der Mitteleuropäischen Sommerzeit zurück auf die Normalzeit (auch Winterzeit genannt) umgestellt. Die Zeitumstellung findet um 3 Uhr morgens statt. Die Uhren werden dann um eine Stunde zurück auf 2 Uhr gestellt. Die Nacht ist dadurch eine Stunde länger.
Seit 1991 ist der Winterzeitbeginn bzw. die Zurückstellung der Uhr auf Normalzeit in der EU einheitlich auf den letzten Sonntag im Oktober festgelegt. 2019 wurde im EU-Parlament zwar beschlossen, die Zeitumstellung bis 2021 wieder abzuschaffen. Dazu kam es jedoch nicht, da die Mitgliedstaaten der EU sich bisher nicht darauf einigen konnten, ob es bei Sommer- oder Winterzeit bleiben soll.
Jetzt kostenlos Informieren.
Feiertage vor und nach Winterzeitbeginn
Vor und nach Winterzeitbeginn finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Herbstanfang (astronomisch) | 2. Tag-und-Nacht-Gleiche im Jahr |
Erntedankfest | Erster Sonntag im Oktober |
Tag der Deutschen Einheit | 3. Oktober |
Winterzeitbeginn | Letzter Sonntag im Oktober |
Halloween, Reformationstag | 31. Oktober |
Allerheiligen | 1. November |
Allerseelen | 2. November |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.