Winterzeitbeginn

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Winterzeit fängt immer am letzten Sonntag im Oktober an. Die Winterzeit beginnt also frühestens am 25. und spätestens am 31. Oktober. In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren um 3 Uhr morgens auf 2 Uhr zurückgestellt. Der Winterzeitbeginn ist kein gesetzlicher Feiertag.

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Hintergrund der Winterzeit

Am letzten Sonntag im Oktober werden die Uhren von der Mitteleuropäischen Sommerzeit zurück auf die Normalzeit (auch Winterzeit genannt) umgestellt. Die Zeitumstellung findet um 3 Uhr morgens statt. Die Uhren werden dann um eine Stunde zurück auf 2 Uhr gestellt. Die Nacht ist dadurch eine Stunde länger.

Seit 1991 ist der Winterzeitbeginn bzw. die Zurückstellung der Uhr auf Normalzeit in der EU einheitlich auf den letzten Sonntag im Oktober festgelegt. 2019 wurde im EU-Parlament zwar beschlossen, die Zeitumstellung bis 2021 wieder abzuschaffen. Dazu kam es jedoch nicht, da die Mitgliedstaaten der EU sich bisher nicht darauf einigen konnten, ob es bei Sommer- oder Winterzeit bleiben soll.

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Feiertage vor und nach Winterzeitbeginn

Vor und nach Winterzeitbeginn finden folgende Feiertage statt:

FeiertagDatum
Herbstanfang (astronomisch)2. Tag-und-Nacht-Gleiche im Jahr
ErntedankfestErster Sonntag im Oktober
Tag der Deutschen Einheit3. Oktober
WinterzeitbeginnLetzter Sonntag im Oktober
Halloween, Reformationstag31. Oktober
Allerheiligen1. November
Allerseelen2. November

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

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