In Deutschland sind erzielte Einkünfte steuerpflichtig. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Arbeitnehmer und Selbstständige. Auch wer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist – etwa wegen des Erhalts einer Altersrente – muss sich mit der Einkommensteuer beschäftigen.
Inhaltsverzeichnis:
Wird immer die volle Rente besteuert? Warum zahlen einige Bezieher einer Rente mehr Steuern? Und wie lässt sich die Steuerlast in der Einkommensteuer verringern?
Renten und Steuern
Hinsichtlich der Besteuerung von Renten haben sich vor rund zehn Jahren erhebliche Veränderungen ergeben. Seit 2005 gelten Regelungen, die zwar einen steuermindernden Abzug der Beitragszahlungen in die Rentenkasse vorsehen. Bei Rentenbezug wird die Besteuerung allerdings nachgeholt.
Unter dem Begriff der nachgelagerten Besteuerung zusammengefasst, sind Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Basisrenten ab voll zu versteuern.
Aber: Selbst dann wird nicht jeder Bezieher einer solchen Rente zur Kasse gebeten. Denn: Vom Gesetzgeber wird das zur Existenzsicherung bestimmte Einkommen nicht besteuert.
Als Grundfreibetrag bezeichnet, ist es keine feste Größe, sondern wird von Zeit zu Zeit angepasst.
- Der Grundfreibetrag wurde 2024 auf 11.604 Euro pro Person angehoben.
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Einkommenssteuer - den Grundfreibetrag nutzen
Solange die Rente den Grundfreibetrag nicht übersteigt, zahlen Betroffene keine Steuern. Der Vorteil: Bis 2040 bietet sich hierdurch ein gewisser Gestaltungsspielraum an. Beispiel: Ein Rentner geht 2015 mit 66 Jahren in den Ruhestand. Die Höhe der gesetzlichen Rente beträgt 13.750 Euro je Jahr.
Aufgrund der Tatsache, dass 2015 70 Prozent der Rente steuerpflichtiges Einkommen waren, blieben 9.625 Euro für die Einkommenssteuererklärung relevant. Aber: Dank Grundfreibetrag wurden tatsächlich nur 1.198 Euro versteuert.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sonderausgaben, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie diverse andere Vorsorgeaufwendungen eine steuermindernde Wirkung haben, wird das zu versteuernde Einkommen unserer Beispielrechnung schnell noch kleiner. Allein die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) schlägt mit mindestens 7,3 Prozent zu Buche, was 1.003,75 Euro ergibt. Damit liegen zwischen Grundfreibetrag und zu versteuerndem Einkommen nur noch 149, 25 Euro Differenz.
Einzelnachweise und Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Besteuerung der Rente →
- Bundesministerium der Finanzen: Rentenbesteuerung. Eine Frage der Gerechtigkeit →
- Bundesregierung.de: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 →
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