Anspruch auf eine Mindestrente in Deutschland

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Im Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland sind aktuell keine Mindestrenten vorgesehen. Die Höhe der Rente bemisst sich ausschließlich nach den Versicherungen des Individuums. Berufstätige, die viele Jahren einzahlen, bevor sie in Rente gehen, erhalten mehr Rente als diejenigen, die weniger Beiträge einzahlen und nur innerhalb einer kurzen Zeitspanne arbeiten.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Welche Vorteile hat eine Mindestrente?

Die Mindestrente erlaubt es den Rentnern, sich finanziell abzusichern, obwohl sie zu den Geringverdienern gehörten, deren Rentenbeiträge für eine ausreichende finanzielle Versorgung im Alter nicht ausreichen.

Auch Frauen, die viele Jahren lang nicht berufstätig waren und beispielsweise als Hausfrau und Mutter agierten, profitieren von der Mindestrente. Ferner könne diese Art der Rente helfen, die Sozialkassen zu entlasten.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Die Nachteile der Mindestrente

Die Kostenfrage gestaltet sich bei dieser Art der Rente heikel, wenn jeder Bürger einen Anspruch darauf hätte. Die Steuerbelastung der Bürger wäre so erheblich höher als ohne eine gesetzliche Mindestrente. Ein weiteres Argument gegen diese Art der Rente ist das fortläufige Bestehen des sozialen Gefälles. Trotz festgelegten Mindestrenten gäbe es den Niedriglohnsektor weiterhin.

Andere Länder und die Mindestrente

Die Franzosen haben ein allgemeines Rentensystem für alle Arbeitnehmer und zahlen den Rentnern monatliche Beträge von 625 Euro. In Griechenland gibt es für alle Bürger, die vor dem Jahr 1993 versichert waren, eine minimale Rente von 486,84 Euro. Bürger, die später in die Versicherung eintraten, erhalten rund 70 Prozent des Betrags.

Italiens jährliche Mindestrenten haben pro Bürger eine Höhe von 6.531 Euro. Die Portugiesen erhalten durchschnittlich mindestens 420 Euro Rente und 30 Prozent ihres durchschnittlichen Monatsverdienstes. Die Spanier erhalten mindestens 593,50 Euro Rente, Verheiratete bekommen mehr Geld. In Schweden gibt es für alle Bürger eine sogenannte Einheitsrente.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: DV-BEG § 34 Mindestrente »
  2. Deutsche Rentenversicherung: Mindestrente »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Rentner