Dieser Artikel soll einen Überblick über die gesetzlichen Versteuerungen ermöglichen und erkunden, ab welchem Betrag sie steuerfrei sind.
Wie werden Rentenzahlungen besteuert? Wann sind sie steuerfrei?
Bei der Versteuerung von Rentenzahlungen ist der sogenannte Rentenfreibetrag wichtig. So nennt man den Teil der Rentenzahlungen, der nicht zu versteuern ist und somit steuerfrei bleibt. Berechnet wird er durch die Angabe des Jahres des Rentenbeginns.
Für die Berechnung wird der Jahresbruttorentensatz zugrunde gelegt in dem Jahr, in dem man die erste Rentenzahlung erhielt. Dieser bildet dann den Rentenfreibetrag, welcher die Grundlage des Freibetrages ist. Er bleibt - auch wenn die Rente einmal erhöht wird - unverändert steuerfrei.
Jemand, der 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 % seiner Rente versteuern.
- Ab dem Jahr 2014 ist die Steuerpflicht 68%,
- ab dem Jahr 2017 74%,
- ab dem Jahr 2020 80%,
- ab dem Jahr 2021 84%,
- ab dem Jahr 2022 82%,
- ab dem Jahr 2023 83%
Eine Vollversteuerung der Rente ist erst ab dem Jahr 2040 zu erwarten. Ab 2020 wird bis dahin die Besteuerung schrittweise jedes Jahr um einen Prozentpunkt angehoben.
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Ein Beispiel
Janina S. erhielt im Jahr 2013 bereits eine Rente. Sie bekam in einem Jahr eine Jahresbruttorente in Höhe von 12.000 €.
Hieraus ergibt sich ein Rentenfreibetrag in Höhe von 6.000 €. Aufgrund der Rentenanpassungen beträgt ihre Jahresbruttorente im Jahr 2020 aber nun 12.553 €.
Somit würde das zu versteuernde Einkommen von Janina S. von 6.000,00 € auf 6.553,00 € steigen. Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (derzeit: (w: gfb)) muss sie aber trotzdem keine Steuern zahlen, weil sie bis auf ihre Rente keine weiteren Einkünfte hat, die steuerpflichtig sind.
Derzeit bleiben in Deutschland schätzungsweise 1/4 aller Haushalte steuerfrei.
Konkret gesagt: Bis zu einem Steuerfreibetrag von derzeit 11.604 Euro für Alleinstehende und bei verheirateten Ehepaaren bis zu 23.208 Euro bleibt die Rente steuerfrei. Hierbei ist aber nicht nur die eigentlich gezahlte Rentenzahlung zu berücksichtigen, sondern auch alle Nebeneinkünfte.
Einzelnachweise
- Deutsche Rentenversicherung: Besteuerung der Rente »
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