2012 war für die Rente in Deutschland ein entscheidendes Jahr. Das Alter für den Renteneintritt wird seitdem stückweise auf 67 Jahre angehoben.
Wer dies umgehen möchte, muss sich auf Einbußen gefasst machen. Zu beachten sind auch die steuerlichen Regeln, die für die Rente greifen.
Inhaltsverzeichnis:
Wo liegt das Renteneintrittsalter?
Der Renteneintritt erfolgte früher mit 65 Jahren. Nun wird er stückweise bis auf 67 Jahre angehoben. Für wen welches Renteneintrittsalter gilt, lässt sich am einfachsten über die Geburtsjahre ermitteln.
Es gilt die folgende Tabelle:
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|---|
1947 | 65 Jahre 1 Monat |
1948 | 65 Jahre 2 Monate |
1949 | 65 Jahre 3 Monate |
1950 | 65 Jahre 4 Monate |
1951 | 65 Jahre 5 Monate |
1952 | 65 Jahre 6 Monate |
1953 | 65 Jahre 7 Monate |
1954 | 65 Jahre 8 Monate |
1955 | 65 Jahre 9 Monate |
1956 | 65 Jahre 10 Monate |
1957 | 65 Jahre 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre 2 Monate |
1960 | 66 Jahre 4 Monate |
1961 | 66 Jahre 6 Monate |
1962 | 66 Jahre 8 Monate |
1963 | 66 Jahre 10 Monate |
Ab 1964 | 67 Jahre |
Abzüge bei früherem Renteneintritt
Entscheidet man sich dafür, früher in Rente zu gehen, werden die Bezüge gekürzt. Pro Monat, den man früher in Rente geht, verliert man 0,3 Prozent.
Da das durchschnittliche Renteneintrittsalter in der Bundesrepublik derzeit bei 64,1 Jahren liegt, verzichten die Deutschen also auf 3,3 Prozent der Ansprüche, die ihnen eigentlich zustehen würden.
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Steuerliche Regeln für den Renteneintritt
Auch bei der Steuer wird derzeit eine Rentenreform umgesetzt. Seit 2005 wird der Anteil der Altersbezüge, der versteuert werden muss, sukzessive angehoben.
Waren es damals noch 50 Prozent der entsprechenden Gelder, die vom Fiskus hierfür herangezogen worden sind, so sind es im Jahr 2024 bereits 83%.
Der Endpunkt der Entwicklung ist im Jahr 2040 erreicht. Dann sind 100 Prozent der Rente steuerpflichtig.
Es gelten die üblichen Bedingungen: Hat man beispielsweise eine Rente, die den Grundfreibetrag von 11.604 Euro nicht übersteigt, so sind überhaupt keine Abgaben zu entrichten.
Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass praktisch alle Zuverdienstmöglichkeiten voll besteuert werden. Ausnahmen bilden die geringfügigen Beschäftigungen, denen viele Menschen nach dem Renteneintritt noch nachgehen, um ihre entsprechenden Bezüge aufzustocken.
Einzelnachweise & Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Wann kann ich in Rente gehen? →
- Deutsche Rentenversicherung: Besteuerung der Rente →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) - Arten der sonstigen Einkünfte →
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