Bei der Riester-Rente vom Sonderausgabenabzug profitieren

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer geringer. Nicht erst seit gestern ist es ratsam, die eigene Rentenversorgung aufzustocken.

Dabei hilft die sogenannte Riester-Rente, die zwar eine privat finanzierte Rente darstellt, aber mit staatlichen Zuwendungen an jeden Bürger gefördert wird. Hilfreich ist dabei, dass die Möglichkeit zum Sonderausgabenabzug besteht, womit jeder Einzelne wiederum Geld spart.

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Finanzamt prüft möglichen Sonderausgabenabzug selbstständig

Zur Zeit erhält eine Familie mit zwei Kindern einen Zuschuss von 524 Euro. Eine weitere Form der Förderung besteht aber in der Möglichkeit zum Sonderausgabenabzug beim zu versteuernden Jahreseinkommen.

Die Prüfung der dafür notwendigen Voraussetzungen übernimmt das Finanzamt übrigens automatisch, sofern man mit der Riester-Rente zu tun hat. In diesem Fall muss man sich über die weiteren Details also keine Gedanken machen.

Besonders Besserverdiener können enorm sparen

Der Sonderausgabenabzug ist nämlich nur dann möglich bzw. sinnvoll, wenn die Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Ist dieser Umstand gegeben, so zahlt das Finanzamt diese Summe als Bonus aus.

Insbesondere für Gutverdiener ist dies ein lohnender Vorgang. Verfügt man über ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro, so beträgt die Ersparnis hier schon annähernd 1.000 Euro. Ein lohnenswerter Vorgang also, den Sonderausgabenabzug in seinen Planungen zu berücksichtigen.

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Mindesteigenbeitrag muss für Erhalt der Riester-Rente gegeben sein

  • Die Riester-Rente sollte nicht mit der Rürup-Rente verwechselt werden. Diese ist zwar ebenfalls Teil des mehrsäuligen Programms zur Altersvorsorge, doch beinhaltet sie eine andere Vorgehensweise.

Für den Erhalt der Riester-Rente muss allerdings auch ein gestaffelter Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Dieser richtet sich nach dem zu versteuernden rentenversicherungspflichtigen Beitrag des Vorjahres.

Die folgenden Zahlen zeigen, wie hoch dieser Eigenbeitrag zur Zeit und zwar seit 2008 ist:

4 % vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres, höchstens jedoch 2.100 Euro.

Dementsprechend bewegt sich auch die maximale Höhe des Sonderausgabenabzugs in derselben Höhe, nämlich ebenfalls bei 2.100 Euro. Nichtsdestoweniger eine Zahl, für die es sich enorm lohnt, diesen Aufwand zu betreiben.

  • Benannt ist die Riester-Rente nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester, unter dessen Ägide die Änderungen bei der Rentenberechnung vonstattengingen. Das Resultat war die Möglichkeit zur Förderung auf staatlicher Seite, eben die nach ihm benannte Riester-Rente.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Deutsche Rentenversicherung: Alles zu Riester und zur Riester-Förderung

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