Teilrente - Was ist das?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Rentenversicherter ist es möglich, die Rente wegen Alters als Teil- oder als Vollrente zu erhalten. Die Teilrente soll Erwerbstätigen einen besseren Einstieg in den Ruhestand ermöglichen. Der Anteil dieser Rente kann bei einem beliebigen Prozentsatz zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente liegen. Meist wird die Teilrente in Verbindung mit einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen.

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Teilrente: Nur geringe Akzeptanz

Die Teilrente kann seit den 1990er Jahren erhalten werden. Allerdings ist sie nicht besonders beliebt. Denn viele nutzen diese Rentenform nicht. Dies liegt vor allem daran, dass durch diese Rentenform normalerweise ein geringeres Einkommen hingenommen werden muss. Viele Erwerbstätige würden nämlich mehr Geld erhalten, sofern sie weiterhin vollzeitbeschäftigt bleiben anstatt als Teilzeitrentner oder -rentnerin einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.

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Teilrente: Wie viel kann dazuverdient werden?

Teilzeitrentner und -rentnerinnen müssen in der Regel mit Einkommensbußen rechnen. Die Summe, die durch diese Rente und das Einkommen aus der Teilzeitbeschäftigung entsteht, darf nicht mehr betragen als das vorherige Einkommen aus der Erwerbstätigkeit.

Aufgrund dessen hat jemand, der das Angebot dieser Rentenform wahrnehmen möchte, zwei Möglichkeiten:

  • Teilzeitrentner und -rentnerinnen können entweder einer geringer vergüteten Tätigkeit nachgehen
  • oder die Arbeitszeit verringern
  • Die Hinzuverdienstgrenze wird individuell für jeden Teilrentner und für jede Teilrentnerin bestimmt. Zudem wird diese Grenze jedes Jahr an die jeweilige Situation angepasst. Dabei gilt: Je höher die Teilrente ist, umso geringer darf der Hinzuverdienst sein.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung § 42 Vollrente und Teilrente »
  2. Deutsche Rentenversicherung: Teilrente »

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