Für einige Menschen ist es möglich, eine vorzeitige Rente zu erhalten. Diese Option besteht allerdings häufig nur mit einem Rentenabschlag.
Zum Teil kann die vorzeitige Rente jedoch auch ohne einen solchen Abschlag bezogen werden.
Inhaltsverzeichnis:
Vorzeitige Rente durch die Vertrauensschutzregelung
Laut der Vertrauensschutzregelung ist es zum Teil möglich, die Rente zu erhalten, noch bevor das 63. Lebensjahr vollendet ist.
Diese vorzeitige Rente kann man jedoch nur unter bestimmten Umständen und normalerweise nur mit einem Rentenabschlag bekommen.
So können lediglich Menschen, deren Geburtsjahr zwischen 1948 und 1954 liegt, diese vorzeitige Altersrente erhalten. Zudem müssen diese Menschen bereits vor dem 1. Januar 2007 eine Vereinbarung zur Altersteilzeitarbeit mit dem Arbeitgeber getroffen haben.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Denn die Vertrauensschutzregelung gilt auch für Bergleute, deren Geburtsjahr zwischen 1947 und 1963 liegt und die als entlassener Arbeitnehmer bzw. als entlassene Arbeitnehmerin des Bergbaus Anpassungsgeld erhalten haben.
Vorzeitige Rente für langjährig Versicherte
Wer als langjährig Versicherter bzw. Versicherte die Altersrente beziehen möchte und bereits vor 1949 geboren wurde, kann dies in der Regel ab 65 Jahren. Es ist jedoch ebenso möglich, eine vorzeitige Rente mit 63 Jahren zu erlangen. Hierfür ist allerdings ein Rentenabschlag von 7,2 Prozent erforderlich.
Die Altersgrenze für die Jahrgänge zwischen 1949 und 1963 steigt wiederum von Jahrgang zu Jahrgang immer weiter an. Für jene, die nach 1963 geboren sind, gilt eine Altersgrenze von 67 Jahren. Doch auch für die, die in einem Jahrgang nach 1948 geboren sind, ist eine vorzeitige Rente ab 63 Jahren möglich. Jedoch gelingt auch dies nur mit einem Rentenabschlag von bis zu 14,4 Prozent.
Vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte
Besonders langjährig Versicherte können die Altersrente sogar ohne einen Abschlag ab 63 Jahren beziehen. Dies ist möglich, sofern die Versicherten vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden und die Rentenversicherungspflichtbeiträge 45 Jahre lang für eine versicherte Tätigkeit bzw. Beschäftigung gezahlt wurden oder die Versicherten die Pflichtbeiträge durch die Berücksichtigungszeiten aufweisen können.
Einzelnachweise und Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte »
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