Diese Regeln gelten für den Urlaubsanspruch bei Kündigung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Kündigung ist stets ein lebensveränderndes Ereignis. Besonders problematisch wird es häufig, wenn die Rede auf die Urlaubsansprüche kommt. Doch auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung oder mangelnder Leistung behält der gekündigte Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Erholungsurlaub.

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Wie ist die Gesetzeslage für den Urlaubsanspruch bei Kündigung?

Jeder Arbeitnehmer hat laut Gesetz den Anspruch auf Erholungsurlaub pro Jahr. Die tatsächlichen Urlaubstage werden anhand der Arbeitstage pro Woche bestimmt. Wesentlich ist, dass es sich stets um volle Wochen handeln muss.

  • Die Kündigung bricht diesen Anspruch in keinem Fall - ganz gleich, ob sie durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer ausgesprochen wurde.

Ersterer hat also nicht das Recht, den Urlaub zu kürzen oder ganz zu streichen. Sollten im Vertrag mehr Urlaubstage ausgemacht sein, gelten zudem diese als der maßgebliche Anspruch.

Einzige Einschränkung: Der Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub ist erst nach einem halben Jahr erreicht. Wessen Arbeitsjahr zum 1. Januar beginnt, für den ist also der 1. Juli maßgeblich.

Wird die Kündigung vorher wirksam, darf anteilig gekürzt werden. Ausgangspunkt der Berechnung sind dann die Urlaubstage, die bereits erarbeitet wurden. Bei 24 Tagen Anspruch pro Jahr erwirbt man pro Monat den Anspruch auf zwei Urlaubstage.

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Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei einer fristlosen Kündigung?

Tatsächlich ist dies das Szenario, bei dem viele Arbeitgeber gerne die Schere an den Urlaubsanspruch setzen würden. Tatsächlich verändert sich hier aber ebenfalls nicht.

  • Auch eine fristlose Kündigung bricht in keinem Fall den Anspruch auf den Urlaub - ganz gleich, welche Partei sie ausgesprochen hat.

Aus offensichtlichen Gründen kann der Urlaub allerdings nicht genommen werden. Bei einer fristlosen Entlassung kommt es deshalb zu einer finanziellen Kompensation.

Die ausstehenden Urlaubstage werden ausgezahlt. Zudem gilt das Gebot der Verhandlungsfreiheit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben also auch das Recht, sich auf andere Weise darauf zu einigen, wie der Anspruch auf die Urlaubstage abgegolten wird.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit?

Für die Probezeit gelten bekanntlich einige besondere Regeln. So verkürzt sich beispielsweise die Kündigungsfrist. Der einmal erworbene Urlaubsanspruch bleibt allerdings auch hier bestehen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Urlaubsanspruch
  2. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Dauer des Urlaubs
  3. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Teilurlaub
  4. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Wartezeit

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