Diesen Urlaubsanspruch hat man in der Probezeit

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Endlich tritt man den neuen Job an. Natürlich möchte man in der Probezeit beweisen, dass der Arbeitgeber mit der Einstellung die richtige Entscheidung getroffen hat.

Dann allerdings fällt einem etwas sehr Unangenehmes ein: Ein Verwandter heiratet oder Freunde wollten eigentlich für ein verlängertes Wochenende zu Besuch kommen.

Eigentlich bräuchte man ein paar Tage frei. Hat man aber bereits in der Probezeit einen Urlaubsanspruch?

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Welchen Urlaubsanspruch hat man in der Probezeit?

Die Rechtsgrundlage für den Urlaub ist das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). In jenem spielt es keine Rolle, ob man frisch eingestellt ist oder bereits 15, 35 oder 45 Jahre vor Ort arbeitet.

Mit jedem Monat, den man arbeitet, erwirbt man einen Urlaubsanspruch in Höhe von einem Zwölftel der Tage, die man pro Jahr laut Vertrag bekommt. Anders ausgedrückt:

Auch in der Probezeit erwirbt man bereits den Anspruch auf freie Tage. Wer fünf Tage die Woche arbeitet, erwirbt pro Monat den Anspruch auf 1,67 Tage Urlaub.

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Wann darf der Arbeitgeber Urlaub in der Probezeit ablehnen?

Muss der Arbeitgeber in den ersten Monaten im neuen Job dem Urlaubsanspruch aber auch nachgeben?

Die Antwort der Juristen darauf ist nicht sonderlich befriedigend, lautet sie doch 'Jein'. In den Hochphasen des Schaffens - also den drei oder vier Wochen im Jahr, die für das Unternehmen besonders wichtig sind - darf der Arbeitgeber Urlaubsanträge ablehnen.

Generelle Urlaubssperren über Monate sind jedoch unzulässig.

Dies gilt explizit auch dann, wenn man frisch im Job ist. Ein verlängertes Wochenende für eine Hochzeit oder um eine lange geplante Reise zu machen, ist deshalb möglich.

  • Größere Urlaubszeiten - z.B. eine dreiwöchige Reise in die USA - darf der Arbeitgeber in der Probezeit ablehnen.

Sollte ein solcher Urlaub geplant und bereits gebucht sein, empfehlen Juristen, dies beim Vorstellungsgespräch schon anzusprechen und die Bereitschaft zu signalisieren, die Reise bei Bedarf auch wieder abzusagen. So könne man für beide Parteien eine saubere Lösung finden.

Wann hat man immer einen Urlaubsanspruch in der Probezeit?

Neben dem Vertrag ist für den Urlaub auch § 616 BGB wichtig. Dieser schreibt vor, dass in den folgenden Situationen bezahlter Extra-Urlaub zu gewähren ist:

  • Ein notwendiger Umzug - z.B. in die Stadt, wo der neue Job ist
  • Ein Todesfall eines nahen Verwandten (z.B. Eltern, Großeltern)
  • Geburt des eigenen Kindes
  • Die eigene Hochzeit
  • Einschulung von Kindern
  • Erkrankung von Kindern und der Nachweis, dass sich sonst niemand um diese kümmern kann

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Wartezeit
  2. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Dauer des Urlaubs
  3. Bundesministerium der Justiz: Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) - Teilurlaub
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Vorübergehende Verhinderung

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