Außergewöhnliche Belastungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn sich jemand in besonderen Umständen befindet, in der er zu Ausgaben gezwungen wird. Das ist zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung oder Bestattung eines Angehörigen der Fall. Die außergewöhnliche Belastung kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung angegeben werden, um eine Verringerung der Einkommensteuer zu erreichen.

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Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Außergewöhnliche Belastungen werden als solche eingestuft, wenn die entsprechenden Ausgaben im Durchschnitt höher sind, als bei anderen Steuerzahlern, die über ein ähnliches Einkommen und Vermögen verfügen und sich in einer vergleichbaren Familiensituation befinden.

In § 33 ff. des deutschen Einkommensteuergesetzes werden die außergewöhnlichen Belastungen definiert. Nach den Vorgaben der entsprechenden Gesetzesnorm dürfen Steuerpflichtige, größere Aufwendungen steuerlich geltend machen, wenn zwei Kriterien erfüllt werden.

Von außergewöhnlichen Belastungen kann gesprochen werden, wenn sie...

  • zum einen objektiv zwangsläufig sind
  • die Grenze der zumutbaren Belastungen übersteigen
  • Abzugsfähig ist nur die Differenz zwischen der tatsächlichen Ausgaben sowie der Grenze der zumutbaren Aufwendungen.

Objektiv zumutbar sind entsprechende Kosten immer dann, wenn sich der Steuerpflichtige diesen nicht aus sittlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen entziehen kann. Wie die Definition zeigt, besteht diesbezüglich Interpretationsspielraum.

Zudem sind die entsprechenden Aufwendungen nicht vollständig absetzbar. Ein Teil der Einkünfte gilt als zumutbare Belastung. Die Höhe dieser Grenze ist abhängig vom Familienstand sowie der Höhe der Einkünfte.

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Außergewöhnliche Belastungen Rechner 2024

Mit dem Außergewöhnliche Belastungen Rechner ermitteln Sie schnell und unkompliziert, wie viel Sie von Ihren außergewöhnlichen Belastungen absetzen können.

Der absetzbare Betrag ist der Betrag, der über die Grenze Ihrer zumutbaren Belastung hinausreicht. Nur der über der Grenze liegende Betrag kann als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

Zur Berechnung benötigt der Rechner lediglich Ihre Angaben zur Höhe der außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheitskosten oder Pflegekosten), den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte und einige Angaben zum Familienstand (verheiratet / ledig, 1-2 Kinder / mehr als 2 Kinder). Für die Berechnung ist es zudem relevant, ob Sie Kirchensteuer zahlen.

Der Außergewöhnliche Belastungen Rechner zeigt im Ergebnis die Höhe der anfallenden Steuer vor und nach der Ermäßigung an. Aus der ebenfalls dargestellten Differenz können Sie den Steuervorteil ablesen, der durch das Absetzen der außergewöhnlichen Belastungen möglich ist.

Die Grenzwerte für die zumutbare Belastung

SteuerpflichtigeEinkünfte bis 15.430 EuroEinkünfte von 15.430,01 Euro bis zu 51.130 EuroEinkünfte Ab 51.130,01 Euro
Ohne Kinder: Einkommensteuer nach Grundtabelle5 Prozent6 Prozent7 Prozent
Ohne Kinder: Einkommensteuer nach Splittingtabelle4 Prozent5 Prozent6 Prozent
Mit einem oder zwei Kindern2 Prozent3 Prozent4 Prozent
Mit drei oder mehr Kindern1 Prozent1 Prozent2 Prozent

Außergewöhnliche Belastungen Beispiele

Ist man beispielsweise ein erwachsener Single und verdient mehr als 15.430 Euro jährlich, so liegt sie bei sechs Prozent. Hatte man außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 2000 Euro und hat zugleich 30.000 Euro verdient, so kann man also 200 Euro von den steuerpflichtigen Einkünften abziehen:

2000 Euro - 1800 Euro (Sechs Prozent von 30.000 Euro) = 200 Euro.

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eintragen

Um die Kosten tatsächlich absetzen zu können, müssen diese beantragt werden. Das kann über die Einkommensteuererklärung gemacht werden.

Die Angaben werden im entsprechenden Bereich des ESt 1A Mantelbogens der Steuererklärung vermerkt. In jedem Fall muss individuell entschieden werden, ob außergewöhnliche Belastungen vorliegen. Es gibt nämlich keine allgemeingültige Liste mit allen Aufwendungen, die dazu zählen.

Wer die entsprechenden Eintragungen im Mantelbogen macht, kann also nicht sicher sein, dass diese tatsächlich als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Damit wird zunächst nur ein Antrag auf Abzug gestellt.

In den Zeilen 61 bis 71 hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, Außergewöhnliche Belastungen anzuführen. Bei einer persönlichen Pflege eines Angehörigen wird hier zudem der Pflege-Pauschbetrag eingetragen und muss noch einmal per Anlage nachgewiesen werden.

Immer wieder passiert es, dass besondere Belastungen bereits auch als andere Sonderausgaben angegeben wurden oder in einem der Anhänge auftauchen. Ein klassischer Fehler ist beispielsweise, den Kindesunterhalt doppelt zu vermerken.

  • Möchte man Kosten als außergewöhnliche Aufwendungen in der Steuererklärung absetzen, muss gezielt darauf geachtet werden, dass diese nicht bereits an anderer Stelle vermerkt wurden.

Außergewöhnliche Belastungen Übersicht

KategorieKommentar
KrankheitFalls nicht von der Krankenkasse oder Versicherung getragen
(z.B. Aufwendungen für den Arzt, Fahrtkosten, Zuzahlungen für Medikamente etc.)
BeerdigungNur wenn ein naher Verwandter gestorben ist und das Erbe nicht ausreichen sollte, um die Bestattung zu bezahlen - Differenz ist abzugsfähig
PflegekostenKosten für die Unterbringung der Eltern in einem Pflegeheim, die die Pflegeversicherung nicht zahlt (auch Heim für Eltern, wenn die Leistungen nicht von einer Versicherung bezahlt werden), Differenz ist abzugsfähig
Kuraufenthaltedazu zählen Fahrtkosten und der Verpflegungsmehraufwand nach Abzug einer Haushaltsersparnis von 20%
Ayurveda-BehandlungNotwendigkeit muss durch ein Attest vom Amtsarzt nachgewiesen werden, es muss vor dem Beginn der Behandlung erstellt
worden sein
Medizinische Hilfsmittel (Brille, Hörhilfe, Rollstuhl, Prothese etc.)falls die medizinischen Hilfsmittel nicht von der Krankenkasse oder einer anderen Versicherung getragen werden und einen nachweisbaren therapeutischen Nutzen haben
Unterhaltsowie eine Berufsausbildung für eine berechtigte Person, die nicht als Sonderausgaben vermerkt wurden

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: § 33 Außergewöhnliche Belastungen
  2. Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen: Steuertipps für alle Steuerzahlenden

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