Künstlerische Nebentätigkeit und Steuerfreibetrag

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Einkommen sind in Deutschland zu versteuern. Ob auf erzielte Gehälter letztlich wirklich Einkommensteuer erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise ob der Steuerpflichtige den Steuerfreibetrag erreicht.

Im Steuerrecht ist der wichtigste Steuerfreibetrag der Grundfreibetrag von 11.604 Euro. In dessen Höhe sind sämtliche zu versteuernden Einkommen steuerfrei. Darüber hinaus lassen sich weitere Freibeträge nutzen. Welche Möglichkeiten bieten sich beispielsweise bei künstlerischer Nebentätigkeit?

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Einkommensteuer – den Steuerfreibetrag richtig nutzen

Personen können im Vereinsleben oder aufgrund ihrer Nähe zu religiösen Glaubensgemeinschaften Aufgaben übernehmen und dafür eine Vergütung erhalten. Diese ist, sofern man dem Grundsatz der Besteuerung aller Einkommen folgt, einkommensteuerpflichtig.

Der Gesetzgeber hat ins Steuerrecht einen Steuerfreibetrag integriert, damit es sich dennoch lohnt, künstlerisch oder als Betreuer tätig zu werden.

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Steuerfreibetrag Rechner

Es geht um § 3 Nr. 26 EStG (Einkommensteuergesetz). Hier wird unter anderem geregelt, welcher Steuerfreibetrag für eine künstlerische Nebentätigkeit in Anspruch genommen werden kann.

Vorgesehen ist an dieser Stelle ein Freibetrag in Höhe von 2.400 Euro. Dieser gilt für das gesamte relevante Steuerjahr. Die Folge: Pro Monat kann einer künstlerischen Nebentätigkeit nachgegangen werden, ohne dass Vergütungen ab dem ersten Euro für die Steuerbemessung herangezogen werden.

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Steuerfreibetrag gilt nur begrenzt

Allerdings darf der Freibetrag nicht als Freikarte angesehen werden. Seitens des Gesetzgebers sind in § 3 Nr. 26 EStG Rahmenbedingungen eingeflossen, welche die Inanspruchnahme des Freibetrags für Nebentätigkeiten konkretisieren. Demnach sind:

  • Übungsleiter
  • Ausbilder
  • Erzieher
  • Ausübende einer künstlerische Nebentätigkeit

nur dann begünstigt, wenn der Steuerpflichtige im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder für gemeinnützige/kirchliche Körperschaften tätig wird. Darüber hinaus muss natürlich die Definition der Nebentätigkeit Berücksichtigung finden.

Letztere wird über den Arbeitsaufwand definiert. Innerhalb eines Jahres darf die Tätigkeit den Umfang von einem Drittel einer vergleichbaren Vollzeittätigkeit nicht übersteigen.

Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Nebentätigkeiten zwar getrennt betrachtet werden können. Sind sie in ihrer Natur (z. B. Buchführung für mehrere Vereine) inhaltlich aber gleichartig, werden sie im steuerrechtlichen Kontext - und damit im Zusammenhang mit dem Steuerfreibetrag - aber zusammengefasst.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz § 3

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