Erbe ausschlagen - Welche Kosten fallen an?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für das Ausschlagen des Erbes muss man in der Regel einige Gebühren bezahlen. Wie hoch diese ausfallen, richtet sich in den meisten Fällen nach dem Wert des Erbes.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Erbe ausschlagen - Welche Kosten fallen an?

Schlägt man das Erbe beim Nachlassgericht aus, fallen nach § 45 KostO normalerweise Kosten in Höhe einer Viertelgebühr berechnet vom Nachlasswert an. Die Mindestgebühr liegt hier bei 15 Euro.

Diese Gebühren müssen potenzielle Erben bezahlen, sofern sie das Erbe durch einen Notar ausschlagen lassen. Wenn man jedoch selbst die Erklärung aufsetzt und diese vom Notar beglaubigen lässt, kann man mit Gebühren zwischen 20 und 70 Euro rechnen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Kosten: Erbe ausschlagen bei einem überschuldeten Nachlass

Handelt es sich jedoch um einen Nachlass, der überschuldet ist, werden Pauschalkosten in Höhe von 30 Euro fällig. Wer in diesem Fall den Notar die Erklärung aufsetzen und/oder beglaubigen lässt, sollte zudem mit einigen weiteren Kosten für den Notar rechnen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Form der Ausschlagung (§1945 BGB)
  2. Bundesministerium der Justiz: Ausschlagungsfrist (§1944 BGB)
  3. Bundesministerium der Justiz: Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten (§1967 BGB)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   1

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Erbe ausschlagen