Gemeinschaftlicher Erbschein - Das Wichtigste zusammengefasst

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ein Erbschein ist eine amtliche Bescheinigung. Er zeigt an, wer der Erbe ist bzw. wer die Erben sind und welche Erbteile ihm bzw. ihnen zustehen. Um einen Erbschein zu erhalten, ist ein Antrag notwendig. Dabei ist ein Erbschein häufig empfehlenswert. Manchmal kann er sogar erforderlich sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn nachgewiesen werden muss, dass der Erbe den Nachlass verwalten und über diesen verfügen darf.

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Gemeinschaftlicher Erbschein: Was ist das?

Es gibt unterschiedliche Arten des Erbscheins. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Alleinerbschein
  • Teilerbschein
  • Gemeinschaftlicher Erbschein

Ein Alleinerbschein kann auf Antrag einem Alleinerben ausgestellt werden. Ein Teilerbschein wird wiederum für einen Miterben erteilt. Daneben gibt es noch viele weitere Erbscheine, wie zum Beispiel den gemeinschaftlichen Erbschein.

Ein gemeinschaftlicher Erbschein kann beantragt werden, sofern mehr als ein Erbe vorhanden ist. Dabei enthält ein gemeinschaftlicher Erbschein Angaben zu den Erben sowie zu den jeweiligen Erbteilen. Der Antrag für einen solchen Erbschein kann von allen Erben oder von einem Erben allein gestellt werden. Sofern nur ein Erbe den Erbschein beantragt, muss im Antrag angegeben werden, dass die weiteren Erben die Erbschaft annehmen.

Jeder Erbe muss die Versicherung von Eides statt abgeben, es sei denn, das Nachlassgericht sieht die Versicherung eines Erben bzw. mehrerer Erben als ausreichend an.

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Gemeinschaftlicher Erbschein als Nachweis für das Finanzamt

Ein gemeinschaftlicher Erbschein kann von dem Finanzamt eingefordert werden. Dieser dient in der Regel dazu, die Erbschaftssteuer zu berechnen. Selbstverständlich haben die Erben auch die Möglichkeit, den Erbschein ohne Aufforderung zum Finanzamt zu schicken.

Die Erbschaftssteuer muss im Grunde von jedem Steuerbürger innerhalb Deutschlands bezahlt werden. Jedoch gibt es oftmals Steuerfreibeträge, durch die zum Teil keine Erbschaftssteuer fällig wird. Die Höhe des Steuerfreibetrags richtet sich danach, wie verwandtschaftlich nah der Erbe dem Erbnachlasser steht.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) § 352a Gemeinschaftlicher Erbschein »

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