Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Achern wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Achern betreut werden.
Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Achern hinterlegen. Am Nachlassgericht Achern können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Achern zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Achern - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Achern
Allerheiligenstraße 5
77855 Achern
Telefon-Nr.: 07841 6733-0
Fax-Nr.: 07841 6733-270
Internetseite: amtsgericht-achern.justiz-bw.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Achern?
Zum großen Teil sind die diversen Aufgaben des Nachlassgerichts Achern gebührenpflichtig.
Zu den Aufgaben gehören:
- Nachlassverwaltung
- Erteilung von Erbscheinen
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Verfügungen im Todesfall
- Testamentsvollstreckung
- Ermitteln der Erben
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Achern
Im Amtsgericht Achern werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Nachlassgericht Achern - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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