Nachlassgericht Achim - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Achim wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig.

Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Achim. Erben können am Nachlassgericht Achim zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Achim nicht zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Achim - Anschrift und Service Nummern

Amtsgericht Achim
Obernstraße 40
28832 Achim

Postfach 12 57
28818 Achim

Telefon: 04202 91580
Telefax: 04202 9158 59
Website: www.amtsgericht-achim.niedersachsen.de

Nachlassgericht Achim - alle Aufgabenbereiche

Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Achim

Zu den Aufgaben gehören:

  • Vollstreckung des Testaments
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Sichern des Nachlasses
  • Verwalten des Nachlasses
  • Erbenermittlung
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Erteilung von Erbscheinen
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Amtsgericht Achim - zusätzliche Aufgaben

Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Achim

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Achim für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Wann wird ein Erbschein erteilt?

Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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