Nachlassgericht Ahaus - alle wichtigen Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Ahaus ist für alle Bürger zuständig, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Gerichtsbezirk wohnhaft waren.

Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Ahaus aufsuchen. Erben können am Nachlassgericht Ahaus außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Ahaus. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Ahaus - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Ahaus
Sümmermannplatz 1 - 5
48683 Ahaus

Postfach 1161
48681 Ahaus

Telefon: 02561 427-0
Fax: 02561 427-311
Internetseite: www.ag-ahaus.nrw.de

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Ahaus?

Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Ahaus:

  • Nachlasssicherung
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Nachlassverwaltung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Ahaus

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Ahaus Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Ahaus

Muss ich wirklich zum Amtsgericht Ahaus kommen, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

In welchen Fällen erteilt das Amtsgericht einen Erbschein?

Sollte man einen Erbschein benötigen, kann die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Ahaus, diesen ausstellen, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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