Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Ahlen lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Ahlen in diesem Bereich unterstellt sind.
Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Ahlen. Am Nachlassgericht Ahlen können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Ahlen nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Ahlen weitergeleitet.
Nachlassgericht Ahlen - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Ahlen
Gerichtsstraße 12
59227 Ahlen
Postfach 1152 und 1153
59201 Ahlen
Tel.-Nr.: 02382 951-0
Fax-Nummer: 02382 951-188
Internetseite: www.ag-ahlen.nrw.de
Nachlassgericht Ahlen - die Aufgaben in der Übersicht
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Ahlen zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Ahlen:
- Testamentsvollstreckung
- Ermittlung der Erben
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungen im Todesfall
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Erbscheinausstellung
- Verwaltung des Nachlasses
- Sicherung des Nachlasses
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Ahlen
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Ahlen. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Ahlen - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
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