Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Alsfeld hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Alsfeld.
Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Alsfeld. Am Nachlassgericht Alsfeld können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Alsfeld verwaltet. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Alsfeld - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Alsfeld
Landgraf-Hermann-Straße 1
36304 Alsfeld
Tel.-Nr.: 06631 802-0
Fax: 0611 32761 - 8319
Homepage: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-giessen/amtsgericht-alsfeld
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Alsfeld?
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Alsfeld als Amtsgericht Alsfeld auf einen Blick:
- Ermitteln der Erben
- Sicherung des Erbes
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Testamentsvollstreckung
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Amtsgericht Alsfeld - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Alsfeld
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.
Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
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