Details zum Nachlassgericht Alsfeld

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Alsfeld hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Alsfeld.

Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Amtsgericht Alsfeld. Am Nachlassgericht Alsfeld können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Alsfeld verwaltet. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Alsfeld - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Alsfeld
Landgraf-Hermann-Straße 1
36304 Alsfeld

Tel.-Nr.: 06631 802-0
Fax: 0611 32761 - 8319
Homepage: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-giessen/amtsgericht-alsfeld

Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Alsfeld?

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Alsfeld als Amtsgericht Alsfeld auf einen Blick:

  • Ermitteln der Erben
  • Sicherung des Erbes
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
  • Testamentsvollstreckung
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Amtsgericht Alsfeld - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:

  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Alsfeld

Muss ich für ein Ausschlagen des Erbes auch am Amtsgericht Alsfeld erscheinen, wenn ich weit weg vom Verstorbenen wohne?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

Welche Bedingungen müssen bei einem Erbe erfüllt sein, damit ein Erbschein ausgestellt wird?

Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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