Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Arnsberg ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten.
Das Nachlassgericht Arnsberg nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Arnsberg ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Arnsberg - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Arnsberg
Eichholzstraße 4
59821 Arnsberg
Postfach 51 45
59818 Arnsberg
Telefon-Nr.: 02931 804-6
Fax-Nr.: 02931 804-777
Website: www.ag-arnsberg.nrw.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Arnsberg?
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Zu den Aufgaben gehören:
- Verwaltung des Nachlasses
- Erbscheinausstellung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbenermittlung
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Arnsberg
Im Amtsgericht Arnsberg werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Arnsberg
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
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