Nachlassgericht Arnsberg - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Arnsberg ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten.

Das Nachlassgericht Arnsberg nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Arnsberg ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Arnsberg - Anschrift und Service Nummern

Amtsgericht Arnsberg
Eichholzstraße 4
59821 Arnsberg

Postfach 51 45
59818 Arnsberg

Telefon-Nr.: 02931 804-6
Fax-Nr.: 02931 804-777
Website: www.ag-arnsberg.nrw.de

Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Arnsberg?

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Verwaltung des Nachlasses
  • Erbscheinausstellung
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erbenermittlung
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Arnsberg

Im Amtsgericht Arnsberg werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Arnsberg

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Arnsberg erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Welches Amtsgericht ist zuständig, wenn man beim Ermitteln nicht das richtige Gericht gefunden hat?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

Wie erhält man vom Nachlassgericht einen Erbschein?

Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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