Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Arnstadt Zweigstelle Ilmenau wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Arnstadt Zweigstelle Ilmenau betreut werden.
Das Nachlassgericht Arnstadt Zweigstelle Ilmenau nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Arnstadt Zweigstelle Ilmenau können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Arnstadt Zweigstelle Ilmenau. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Arnstadt Zweigstelle Ilmenau - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Arnstadt
Zweigstelle Ilmenau
Wallgraben 8
98693 Ilmenau
Postfach 10 07 51
98686 Ilmenau
Telefon: 03677 6435-0
Telefax: 0361 57 35 81-554
Internetseite: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt/amtsgericht-arnstadt
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Arnstadt Zweigstelle Ilmenau?
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Arnstadt Zweigstelle Ilmenau
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Arnstadt Zweigstelle Ilmenau fallen, sind zum Beispiel:
- Sichern des Nachlasses
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Verwalten des Erbes
- Testamentsvollstreckung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermittlung der Erben
- Erteilen von Erbscheinen
- Eröffnen von Verfügungen
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Amtsgericht Arnstadt Zweigstelle Ilmenau - weitere Aufgabenbereiche
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Arnstadt Zweigstelle Ilmenau verwaltet und betreut. Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Arnstadt Zweigstelle Ilmenau - Fragen und Antworten
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Sollte man einen Erbschein benötigen, wird dieser vom Nachlassgericht Arnstadt in der Zweigstelle Ilmenau ausgestellt, wenn auch ein gültiger Antrag darauf gestellt wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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