Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Aschaffenburg, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten.
Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Aschaffenburg in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Aschaffenburg können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Aschaffenburg ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Aschaffenburg weitergeleitet.
Nachlassgericht Aschaffenburg - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstraße 3
63739 Aschaffenburg
Postfach 10 13 49
63709 Aschaffenburg
Tel.-Nr.: 06021 398-0
Fax: 06021 398-3000
Website: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/aschaffenburg/
Nachlassgericht Aschaffenburg - alle Aufgabenbereiche
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Aschaffenburg fallen, sind zum Beispiel:
- Erbscheinerteilung
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Erbenermittlung
- Vollstreckung des Testaments
- Verwaltung des Nachlasses
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Sichern des Nachlasses
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Amtsgericht Aschaffenburg - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, es betreut auch andere Verfahren, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Aschaffenburg
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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