Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Aschersleben wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Aschersleben (ID: W1101).
Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Aschersleben hinterlegen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Aschersleben ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Aschersleben - Anschrift und Service Nummern
Amtsgericht Aschersleben
Theodor-Römer-Weg 3
06449 Aschersleben
Telefon-Nr.: 03473 8800
Fax-Nummer: 03473 880188
Homepage: ag-asl.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Aschersleben?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Aschersleben betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Ermitteln der Erben
- Erbscheinerteilung
- Vollstreckung des Testaments
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
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Amtsgericht Aschersleben - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht Aschersleben verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Aschersleben - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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