Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Aurich wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig.
Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Aurich in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Aurich außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Aurich. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Aurich - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Aurich
Schloßplatz 2
26603 Aurich
Telefon: 0 49 41 / 9998 - 400
Telefax: 0 49 41/9998 - 430
Webseite: www.amtsgericht-aurich.niedersachsen.de
Nachlassgericht Aurich - die Aufgaben im Überblick
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Fälle, die im Nachlassgericht Aurich behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Testamentsvollstreckung
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verwalten des Nachlasses
- Erbenermittlung
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Amtsgericht Aurich - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Aurich
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
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