Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Bad Berleburg betreut, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten.
Das Nachlassgericht Bad Berleburg nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Bad Berleburg können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Bad Berleburg. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Bad Berleburg - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Bad Berleburg
Im Herrengarten 5
57319 Bad Berleburg
Postfach 10 11 40
57301 Bad Berleburg
Telefon-Nr.: 02751 9253-0
Fax-Nummer: 02751 9253-99
Internetseite: www.ag-badberleburg.nrw.de/
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Bad Berleburg?
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Bad Berleburg auf einen Blick:
- Eröffnen von Verfügungen
- Erbscheinerteilung
- Testamentsvollstreckung
- Ermittlung der Erben
- Verwalten des Erbes
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Amtsgericht Bad Berleburg - zusätzliche Aufgaben
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Bad Berleburg. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Bad Berleburg - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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