Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Bad Kreuznach hatten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bad Kreuznach verwaltet.
Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Bad Kreuznach. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Bad Kreuznach zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Bad Kreuznach ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Bad Kreuznach - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Bad Kreuznach
John-F.-Kennedy-Straße 17
55543 Bad Kreuznach
Postfach 16 49
55506 Bad Kreuznach
Telefon-Nr.: 0671 708-0
Fax: 0671 708-2272
Webseite: agkh.justiz.rlp.de
Nachlassgericht Bad Kreuznach - die Aufgaben im Überblick
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Zu den Aufgaben zählen:
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Ausstellung von Erbscheinen
- Ermitteln der Erben
- Verwalten des Nachlasses
- Testamentsvollstreckung
- Verfügungen im Todesfall
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Bad Kreuznach
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Familiensachen
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Grundbuchverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Bad Kreuznach
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
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