Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Bad Säckingen betreut, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten.
Das Nachlassgericht Bad Säckingen nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Bad Säckingen können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Bad Säckingen. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Bad Säckingen - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Bad Säckingen
Hauensteinstraße 9
79713 Bad Säckingen
Postfach 12 45
79703 Bad Säckingen
Tel.: 07761 566-0
Fax: 07761 566-267
Internetseite: amtsgericht-bad-saeckingen.justiz-bw.de
Nachlassgericht Bad Säckingen - die Aufgaben im Überblick
Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Bad Säckingen gebührenpflichtig.
Hierzu gehören:
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Sichern des Erbes
- Vollstreckung des Testaments
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erteilen von Erbscheinen
- Verwalten des Erbes
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Ermittlung der Erben
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Bad Säckingen
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Familiensachen
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Bad Säckingen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Eine Ausfertigung dieses Erbscheins wird nur dann vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgsetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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